Der witzelnde Hinweis von Johannes Rauch hat einen sehr ernsten Kern. Denn heute, Montag, treffen einander die neun Landeshauptleute zu einer außerordentlichen Konferenz. Und die Bundesregierung ist dazu eingeladen. Die Sitzung markiert den Beginn der Intensivphase der Verhandlungen zum erwähnten Finanzausgleich, dem FAG.
Hinter der sperrig-technischen Abkürzung verbirgt sich eine der wichtigsten, wenn nicht überhaupt die zentrale Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, nämlich: Wie verteilen wir untereinander die „Ertragsanteile“. Klarer gesagt: Wie werden die Steuern, die der Bund von den Österreichern einhebt, auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Im Vorjahr waren das immerhin 127,2 Milliarden Euro.
68/20/12
Über Jahrzehnte stand bei den FAG-Verhandlungen im Mittelpunkt, wie die prozentuelle Aufteilung des Steuerkuchens aussieht. Derzeit sind es 68 Prozent Bund, 20 Prozent Länder – und 12 Prozent bei den Gemeinden.
Diesmal hat die Bundesregierung ziemlich früh, nämlich mit Jahresbeginn, festgelegt, dass man nicht bloß über den Verteilungsschlüssel reden will, sondern die Verteilung auch an konkrete Projekte und vor allem an Reformen knüpfen will.
Insbesondere bei der Frage der Spitäler und der Pflege – beide Schlüsselthemen liegen ja in Kompetenz und Verantwortung der Bundesländer – hoffen Rauch und die Regierung auf Reformen.
Im Finanzministerium argumentiert man so: Während beim letzten Finanzausgleich 400 Millionen Euro zusätzlich an die Länder ausbezahlt wurden, rede man diesmal von rund zehn Milliarden Euro, die der Bund auf die nächsten fünf Jahre „drauflegen“ will, damit die Bereiche Gesundheit und Pflege finanzierbar bleiben. Die Voraussetzung dafür ist laut Rauch und Finanzminister Magnus Brunner freilich, dass „selbstverständlich“ auch Reformen passieren. Und genau die kann man nur nachvollziehen, wenn es dafür Qualitätskriterien gibt.
Neue Dynamik
Erst vor wenigen Tagen hat Finanzminister Brunner mit einem neuen Vorschlag versucht, Dynamik in die Verhandlungen zu bringen. Der Vorarlberger plädiert für einen „Zukunftsfonds“, mit dem die von ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer versprochenen 4,5 Milliarden bei der Kinderbetreuung, aber auch mehr Geld für die Bereiche Wohnen, Klima und Umweltschutz bereitgestellt werden soll.
Das Prinzip ist hier freilich unverändert: In jedem Bundesland soll es „definierte und messbare“ Ziele geben, die man bei der Kinderbetreuung, dem Wohnen, etc. erreichen will. Werden die Ziele erreicht, fließt vom Bund mehr Geld.
Geht sich das alles aus?
Können in den nächsten Wochen grundlegende Reformen fixiert und beispielsweise im Zukunftsfonds verankert werden?
Einzelne Ländervertreter sehen das skeptisch: Wiens SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig bestand erst vor wenigen Tagen auf einer Neu-Aufteilung des bereits erwähnten vertikalen Verteilungsschlüssels. Länder und Gemeinden hätten höhere Kostensteigerungen als der Bund zu tragen. Aus dieser Perspektive sei es gerechter, „den Verteilungsschlüssel zugunsten der Bundesländer, Städte und Gemeinden zu verändern“.
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Am Wochenende beteuern alle Beteiligten, dass man vorerst damit rechne, eine neue Vereinbarung zu schließen. Sollte dies wider Erwarten nicht gelingen, würde der bestehende Stabilitätspakt einfach weiterlaufen – es gäbe also kein neues Steuergeld bzw. keine Valorisierung der Kosten vom Bund an Länder und Gemeinden.
Für die Kommunen ist das ein schwer zu akzeptierendes Szenario, weshalb einzelne Landeshauptleute bereits angedeutet haben, dass man notfalls per Verfassungsklage mehr Geld fordere. Das wäre freilich Neuland, denn: Eine derartige Klage hat es bislang noch nie gegeben.
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