Kampf der Generäle gegen Darabos

Minister Norbert Darabos musste bereits gegen seinen Generalstabschef Edmund Entacher (rechts) eine schwere Niederlage einstecken
Die Absetzung des Rüstungschefs Freyo Apfalter durch den einstigen Heeresminister war ungesetzlich.

Vor mehr als drei Jahren endete die Amtszeit von Norbert Darabos als Verteidigungsminister. Bei der Justiz ist dieser Lebensabschnitt des SPÖ-Politikers aber noch nicht abgeschlossen. Vor wenigen Tagen fällte der Oberste Gerichtshof ein Urteil gegen eine unrechtmäßigen Absetzung eines Generals durch den einstigen Heeresressortchef.

Darabos und sein damaliger Kabinettschef Stefan Kammerhofer wollten zwei Generäle loswerden. Als ersten schickte der Minister im Jänner 2011 Generalstabschef Edmund Entacher in die Wüste. Doch der kehrte bald zurück – mit einem Urteil der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt, das die Abberufung als gesetzeswidrig erkannte. Kurz darauf geriet Generalleutnant Freyo Apfalter, Chef der Rüstungssektion, ins Visier des Ministers. Darabos teilte dem General – verspätet – mit, dass er seinen Fünfjahresvertrag nicht verlängern wolle. Eine eilig einberufene Weiterbestellungskommission sollte Argumente für eine Abberufung liefern, und tat es auch.

Abschiebung

Apfalter wurde in die "Quartiermeisterabteilung" abgeschoben. Der Generalleutnant sah darin eine entwürdigende Behandlung, ging in Pension und klagte. In mehreren Gerichtsverhandlungen kamen grobe Ungereimtheiten aus der Darabos-Kommission zur Sprache. Beispielsweise wurden unbewiesene Beschuldigungen gegen den General ohne genauere Prüfung einfach zu den Akten genommen. In den Gerichtsverhandlungen sagten Zeugen aus, dass auf Kommissionsmitglieder Druck ausgeübt worden sei, gegen Apfalter zu entscheiden. Interventionen seien direkt aus dem Minister-Kabinett gekommen. Widerstand gegen die Demontage gab es lediglich von der Bundesheer-Gewerkschaft. Darabos lag ein Gewerkschaftsgutachten vor, in dem Apfalter als in höchstem Maße geeignet ausgewiesen wurde.

Prozess-Schlachten

Apfalter bekam in zwei Gerichtsinstanzen recht. Das Verteidigungsministerium berief mit einer bemerkenswerten Begründung: Es sei unwesentlich, ob es in der Kommission zu Ungereimtheiten gekommen sei, denn: der Minister wäre bei seiner Personalentscheidung ohnehin nicht an das Gutachten der Weiterbestellungskommission gebunden gewesen. Außerdem habe Apfalter durch seine freiwillige Ruhestandsversetzung auch selber einen Schaden verursacht. Der Oberste Gerichtshof beendete nun die Causa mit einem Urteil zugunsten Apfalters. Demnach stehen dem Ex-Rüstungschef 8240,77 Euro an Lohnnachzahlungen zu. Apfalter schätzt aber, dass der Gesamtschaden für die Republik jenseits von 50.000 Euro liegt. Apfalter hat auch eine Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht. Sie sollte aufgrund des OGH-Urteils klären, ob hier Amtsmissbrauch durch eine oder mehrere Personen vorliegt. Sollten einem Beteiligten Amtsmissbrauch oder eine grobe Unregelmäßigkeit nachgewiesen werden, könnte sich die Finanzprokuratur an diesem schadlos halten.

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