Datenschutz-NGO will öffentlichen Zugang zu U-Ausschuss und zieht vor VfGH

Datenschutz-NGO will öffentlichen Zugang zu U-Ausschuss und zieht vor VfGH
Mit Individualantrag soll Zugang der Bevölkerung zu U-Ausschüssen erwirkt werden. Auch Verbot von Bild- und Tonaufnahmen solle abgeschafft werden.

Die NGO "epicenter.works" hat am Dienstag einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, um den Zugang der gesamten Öffentlichkeit zu den Untersuchungsausschüssen im Nationalrat zu erwirken.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit widerspreche der Europäischen Menschenrechtskonvention, so die NGO bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Die derzeitigen Beschränkungen seien ein "unerträglicher Zustand in einer Demokratie".

Dokumentarfilmerin wurde Zugang verwehrt

Im konkreten Anlassfall hat die Filmemacherin Tina Leisch versucht, einen Dokumentarfilm über den U-Ausschuss zum "Rot-Blauen-Machtmissbrauch" zu drehen, ihr und dem Geschäftsführer von epicenter.works wurde aber der Zugang verweigert. "Ausschüsse zu verfolgen wäre aber ganz wichtig für die junge Generation, wenn sie einen Einblick in die Politik bekommen will." 

Bisher ist der Zugang zu U-Ausschüssen nur Medienvertretern vorbehalten und Ton- und Bildaufnahmen sind strikt auf die Protokollierung der Sitzungen und die Übertragung innerhalb des Parlaments beschränkt. 

Das widerspreche dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Information beinhaltet, so die NGO. Außerdem werde der Gleichheitssatz verletzt, da die Bevölkerung nur zu normalen Nationalratssitzungen Zugang hat, zu U-Ausschüssen jedoch nicht. 

Epicenter.works fordert nun eine Aufhebung dieser Beschränkungen und zieht dafür vor das Höchstgericht.

Deutschland und Belgien bieten Zugang

Dieser "doppelte Ausschluss", einerseits durch den fehlenden Zugang, andererseits durch das Bild- und Tonaufnahmenverbot sei ein "unerträglicher Zustand in einer Demokratie", betonte Tanja Fachathaler, Policy Advisor bei epicenter.works. 

Während andere Länder wie Deutschland oder Belgien den Bürgern und Bürgerinnen Zugang zu U-Ausschüssen gewähren, werde in Österreich "zugedeckt".

Bei dem Antrag der NGO gehe es aber keinesfalls darum, Medienvertreter nachrangig zu behandeln, betonte der Rechtsanwalt Philipp Schwarz. Er sieht durch die aktuelle Geschäftsordnung des U-Ausschusses die freie Meinungsäußerung, bzw. konkret das Recht auf Informationsbeschaffung der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.

Persönlichkeitsrechte

Bis wann der VfGH über den Antrag entscheiden wird, sei schwer zu sagen, so Schwarz. "Es kann leider auch Jahre dauern". 

Die Persönlichkeitsrechte von Befragungspersonen, die immer wieder vor allem von der ÖVP als Argument gegen öffentlichen Zugang ins Treffen gebracht wurden, seien wichtig, werden jedoch bereits gesetzlich geschützt und dieser Schutz treffe auch auf U-Ausschüsse zu. "Die Verantwortung liegt bei der Parlamentsdirektion", so Schwarz. 

Man müsse beispielsweise differenzieren zwischen "Public Figures" und "einfachen Auskunftspersonen".

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