Energiekostenzuschuss II: Fiskalrat sieht Förderung teils kritisch

Gewerbe-und Handwerksbetriebe ächzen unter steigenden Energiekosten
Förderungen in Stufe 1 und 2 nicht treffsicher genug. In Stufe 1 zudem Risiko einer Überförderung - Hohe budgetäre Belastung aus der Unternehmenshilfe erwartet.

Der Fiskalrat hat sich die Ausgestaltung des Energiekostenzuschuss II (EKZ II) für Unternehmen genauer angesehen und hat daran auch einige Punkte zu bemängeln. Insbesondere in der ersten Förderstufe sieht der Rat zu wenig Treffsicherheit und das Risiko einer Überförderung. Weiters rechnet er durch die Unternehmenshilfe mit deutlich höheren Belastungen für das Budget als vom Finanzministerium veranschlagt wurde.

Förderobergrenze auf 2 Millionen Euro

Der EKZ II, der Unternehmen für das Jahr 2023 bei zu hohen Energiekosten unterstützen soll, sieht 5 verschiedene Förderstufen vor. Im Gegensatz zum EKZ I spielt die Energieintensität in den ersten zwei Stufen keine Rolle mehr, zudem wurde die Bandbreite der Förderintensität von 30 bis 70 Prozent auf 60 bis 80 Prozent angehoben. Die Förderobergrenze der Stufe 1 steigt von bisher 400.000 Euro auf 2 Mio. Euro. In der neuen, fünften Stufe liegt die Förderobergrenze bei 100 Mio. Euro und die Förderintensität bei 40 Prozent.

In Stufe 1 werden 100 Prozent der Verbrauchsmenge bis zur förderbaren Obergrenze gefördert, während es in den übrigen Stufen nur maximal 70 Prozent sind. Als Vergleich zum Verbrauch im Jahr 2023 wird das Jahr 2021 als Referenz herangezogen. Weiters ist eine Förderung in den Stufen 2 bis 5 erst ab einem durchschnittlichen Preisanstieg von 50 Prozent im Jahr 2023 verglichen mit 2021 möglich.

Vor allem bei der ersten Stufe sieht der Fiskalrat Verbesserungsmöglichkeiten in der Ausgestaltung. Die volle Übernahme des unternehmerischen Risikos für Veränderungen bei den Energiepreisen berge das Risiko einer Überförderung. Es könne generell davon ausgegangen werden, dass "ein Teil der Preiserhöhungen auch an die Konsumenten weitergereicht werden kann", schreibt der Fiskalrat.

Weiters seien Stufen 1 und 2 nicht treffsicher, da in diesen die Förderung nicht an Unternehmenskennzahlen oder -spezifika geknüpft seien. In den übrigen Stufen müssen Unternehmen eine Mindest-Energieintensität aufweisen. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich 2021 auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes beliefen.

Da dies in Stufe 1 eben nicht nötig ist, sei diese auch nicht geeignet, um die Unterstützung von mittelfristig nicht überlebensfähigen Betrieben zu vermeiden, wie es im europäischen Beihilferahmen vorgegeben ist. Zudem seien die Energiespar-Anreize in dieser Förderstufe deutlich geringer als in den übrigen, wo nicht 100, sondern nur maximal 70 Prozent der 2021 verbrauchten Energiemenge förderbar sind.

Würde in der Stufe 1 die förderbare Verbrauchsmenge reduziert und gleichzeitig die Förderintensität (derzeit 60 Prozent) erhöht, hätte das stärkere Energiesparanreize als die aktuelle Ausgestaltung, schreibt der Fiskalrat. Das würde auch das Budget entlasten.

Der Fiskalrat rechnet für den EKZ II mit einer budgetären Belastung zwischen 7 und 8 Mrd. Euro. Das wäre deutlich mehr als ursprünglich vom Finanzministerium mit 5,7 Mrd. Euro geschätzt worden war. Die Schätzung des Fiskalrats geht allerdings von einer vollständigen Abholung der Fördermittel durch die Betriebe aus. Sollte die Maßnahme nicht vollständig ausgeschöpft werden, wäre die Belastung für das Budget geringer.

Eine Unterstützung der Unternehmen bei der Erhaltung ihrer Liquidität sei der EKZ II nur begrenzt, da die Abrechnung der Förderung erst nach Ablauf des Förderzeitraums erfolgt. Ob die Maßnahme eine inflationssenkende Wirkung habe, sei unklar und abhängig von der Wettbewerbssituation. Der EKZ II könnte aber "potenziell die mögliche Durchreichung der Energiekosten von Seiten der Unternehmen reduzieren", heißt es vom Fiskalrat.

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