Zweite Chance für Energiekostenzuschuss 1

turning down thermostat on radiator to save energy due to heating cost price hike
Nach der Voranmeldung bis Freitag, den 20. Jänner, kann dann der Antrag bis 15. Februar eingebracht werden.

Unternehmen, die die Voranmeldefrist für den Energiekostenzuschuss versäumt haben, erhalten eine zweite Chance: Sie können sich für diesen Zuschuss bis Freitag, dem 20. Jänner voranmelden. Der Energiekostenzuschuss 1 sieht Förderungen für den Zeitraum Februar bis September 2022 vor.

Die Voranmeldung, die über die Homepage der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws) erfolgt, ist Voraussetzung für die Antragsstellung. Allerdings gelte sie nicht für die Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 für das vierte Quartal 2022 und für den Energiekostenzuschuss 2. Dafür werde es eigene Anmeldedaten geben, teilte das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung mit.

Nach der Voranmeldung kann der Antrag bis 15. Februar eingebracht werden. Die erste Auszahlungsphase des Energiekostenzuschuss 1 hat bereits begonnen. Mit Stand 13. Jänner 2023 wurden fast 16 Mio. Euro an 716 Unternehmen ausbezahlt. "Es ist mir als Wirtschaftsminister sehr wichtig, dass wir mit dem Energiekostenzuschuss betroffenen Unternehmen schnell unterstützen können. Während in anderen Ländern die Auszahlung erst mit 2023 startet, erhielten in Österreich die ersten Unternehmen bereits im Dezember 2022 die ersten Unterstützungszahlungen", so der Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Mit dem Energiekostenzuschuss 1 werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 unterstützt, teilte das Ministerium mit. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis höchstens 50 Mio. Euro unterstützt. Insgesamt stünden dafür 1,3 Mrd. Euro für die Förderung bereit.

Der Energiekostenzuschuss 1 sollte ursprünglich nur die Zeit Februar bis September 2022 gelten, wurde jedoch bis Jahresende 2022 verlängert. Heuer gelte der Energiekostenzuschuss 2 für das gesamte Jahr 2023.

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