Endlich Klarheit: Regierung beschließt Änderungen im Mietrecht

Vizekanzler Mitterlehner und Kanzler Faymann verkündeten einige Gesetzesänderungen, die große Mietrechtsreform steht noch aus.
Kleine Änderung im Mietrecht soll alte Streitfälle beilegen, die große Reform ist noch nicht in Sicht.

Die Regierung signalisiert Arbeitseifer. Am Dienstag wurden im Ministerrat Änderungen des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen sowie ein Großteil des Anti-Terror-Pakets abgesegnet. ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner war zufrieden, dass mehrere Vorhaben auf den Weg gebracht wurden: "Das war nicht immer so. Vor dem Sommer gab es Phasen, als das nicht der Fall war."

Mietrecht

Einige Streitfragen zwischen Vermietern und Mietern sollten künftig obsolet sein: Etwa jene, wer die Wartung der Therme zahlt – und wer das Gerät erhalten muss. Trotz höchstgerichtlicher Urteile waren diese Fragen bisher nicht geklärt. Die Gesetzesnovelle soll Abhilfe schaffen: Der Mieter muss in Zukunft Therme (oder Boiler) regelmäßig warten lassen und dafür auch die Kosten tragen. Ist die Therme aber wirklich kaputt und muss ausgetauscht werden oder es gibt gröbere Reparaturen, muss der Vermieter dafür aufkommen.

Wohnungseigentumsrecht

Geregelt wurde, dass Kellerabteile, Garagen und Dachböden nicht mehr gesondert im Grundbuch eingetragen werden müssen. Davon profitieren laut Mitterlehner rund eine Million Wohnungseigentümer. Denn laut dem Obersten Gerichtshof wäre sogenanntes Zubehörswohnungseigentum (also Keller usw.), das nicht im Grundbuch eingetragen ist, der Allgemeinheit zugefallen. Durch die Gesetzesänderung wird das verhindert.

Sowohl die Mietrechtsnovelle als auch das geänderte Eigentumsrecht tritt am 1. März 2015 in Kraft – und gilt rückwirkend (also auch für laufende Mietverträge bzw. bestehende Grundbucheintragungen).

"Damit schaffen wir für die Bürger Rechtssicherheit. Für Eigentümer und Mieter von Wohnungen gibt es nun klare Regelungen in diesen Bereichen", sagte ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Nicht bewerkstelligt werden konnte bis dato hingegen die groß angekündigte und im Koalitionspakt verankerte Mietrechtsreform. Sozialpartner und Experten konnten sich bis dato nicht auf Vorschläge einigen, nun wird im Parlament weiter verhandelt. Das dürfe aber nicht "bis zum St. Nimmerleinstag" dauern, sagte Bundeskanzler Werner Faymann nach der Regierungssitzung. Leistbares Wohnen war ja eines der großen Wahlkampfthemen der SPÖ.

Anti-Terror-Paket

Großteils einig sind Rot und Schwarz in der Frage, wie man Terrorismus bekämpfen soll.

Wer ab 2015 Symbole des Islamischen Staates oder der El-Kaida in der Öffentlichkeit verwendet bzw. diese verbreitet (Internet), dem drohen bis zu 4000 Euro Strafe (im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro bzw. sechs Wochen Haft). Minderjährige, die das Land verlassen wollen, brauchen eine Einverständniserklärung der Eltern. Stehen Jugendliche im Verdacht, sich an Kampfhandlungen im Ausland beteiligen zu wollen oder diese zu unterstützen, kann ihnen vorübergehend der Reisepass entzogen werden. Was im Anti-Terror-Paket noch fehlt, ist die Verschärfung des Verhetzungsparagrafen.

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