Warten auf Hilfsgelder: Wer keinen Teuerungsausgleich erhält
Drei Entlastungspakete hat die türkis-grüne Bundesregierung bisher gegen die Teuerung geschnürt. Gesamtvolumen: 28 Milliarden Euro. Um die massiven Energiepreise abzufedern, verhandelt sie zudem über eine Strompreisbremse. Bis Ende August soll ein Ergebnis am Tisch liegen.
Ein Problem, das bereits jetzt deutlich wird: Vielen Personen fehlt der Überblick über jene Hilfsgelder, die bereits beschlossen wurden. Wie und wann werden welche Hilfen ausbezahlt? Was erhalte ich sofort, worauf muss ich länger warten? Auch der KURIER erhält zahlreiche Zuschriften und Anrufe (hier ein detaillierter Überblick).
Teilweise fallen Detailfragen, die genauer überprüft werden müssen. Grund genug, sich zwei Grenzfälle anzusehen.
Alleinstehende mit Teilzeitanstellung
Beginnen wir mit Frau Winter*. Sie ist Mitte 50, alleinstehend und kinderlos. Sie leidet unter der steigenden Miete. Durch höhere Pelletpreise verdoppeln sich zudem ihre Heizkosten. "Ich weiß nicht, wie sich das ausgehen soll", sagt sie.
Was Frau Winter nicht nachvollziehen kann: Sie erhält keinen Teuerungsausgleich. Dieser steht besonders bedürftigen Personen – etwa Arbeitslosen, Mindestsicherungsbeziehern oder Mindestpensionisten – zu. Diese Gruppe erhielt im Frühjahr 300 Euro, im September folgen weitere 300 Euro.
Frau Winter zählt nicht zu dieser Gruppe. Sie arbeitet in einem Teilzeitjob und verdient 1.038 Euro brutto im Monat, womit sie knapp über der Mindestsicherung von 978 Euro liegt. Frau Winter würde gerne Vollzeit arbeiten, was aktuell nicht möglich ist, da sie ihre schwerkranke Mutter pflegen muss.
Welche Wirtschaftshilfen helfen Frau Winter in naher Zukunft? Der KURIER hat beim Finanzministerium (BMF) nachgefragt.
- Die gesenkten Energieabgaben und das Aussetzen der Ökostrompauschale sparen Frau Winter heuer 230 Euro.
- Dazu kommt der Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro, der im Herbst von der Stromrechnung abgezogen wird. Dieser kann noch bis Jahresende beantragt werden (So kommen Sie zu Ihrem Energiekostenausgleich).
- Im Oktober erhält Frau Winter den Klimabonus in Höhe von 500 Euro auf ihr Konto überwiesen. Weitere 224 Euro bringt der gesenkte Steuertarif.
- Und: Anstelle des Teuerungsausgleichs hat Frau Winter Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von 500 Euro. Dieser wird in der Veranlagung für das Jahr 2022 automatisiert, es muss also kein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt Anfang 2023.
Bis Jahresbeginn 2023 erhält Frau Winter auf Basis der aktuellen Anti-Teuerungspakete also 1.604 Euro. Weiteres Geld könnte durch die Strompreisebremse im Herbst dazu kommen, über die ÖVP und Grüne derzeit verhandeln.
Alleinstehende mit Berufsunfähigkeitspension
Frau Huber* ist verzweifelt. "Es ist nicht möglich, glücklich zu sein, wenn man plötzlich monatlich 380 Euro fürs Gas bezahlen muss", schreibt sie dem KURIER. Frau Huber bezieht aufgrund einer 50-prozentigen Behinderung eine Berufsunfähigkeitspension von 1.120 Euro brutto im Monat. Sie vermisst die Unterstützung der Politiker: "Niemand reagiert auf mich." Auch ihren Fall hat das BMF nun überprüft.
Welche Wirtschaftshilfen helfen Frau Huber in naher Zukunft?
- Wie auch Frau Winter, erhält Frau Huber rund 230 Euro für die Senkung der Energieabgaben und der Ökostrompauschale. Weitere 150 Euro bringt der Energiekostenausgleich, 500 Euro der Klimabonus.
- Abseits davon profitiert Frau Huber im Ausmaß von 225 Euro vom erhöhten Pensionistenabsetzbetrag.
- Eine Einmalzahlung für Pensionisten im September bringt ihr 364 Euro. Ein Teuerungsausgleich steht Frau Huber nicht zu, da Berufsunfähige nicht als Sozialhilfebezieher gelten.
Zur Abfederung der Teuerung erhält Frau Huber also vorerst 1.469 Euro.
*Namen von der Redaktion geändert
Ehepaar mit zwei Kindern (10 und 14 Jahre) aus Graz:
Mann mit Monatseinkommen von 1.500 Euro brutto:
- Steuerentlastung (erhöhter Familienbonus + Absetzbetrag): 625 Euro
- Klimabonus: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus: 250 Euro
Frau mit Monatseinkommen von 2.500 Euro brutto:
- Steuerentlastung (erhöhter Familienbonus + Absetzbetrag): 380 Euro
- Klimabonus: 250 Euro
- Klimabonus für zwei Kinder: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus für zwei Kinder: 250 Euro
- 13. Familienbeihilfe: 360 Euro
In Summe Entlastung für 2022: 2.865 Euro.
Die Abschaffung der kalten Progression bzw. die Valorisierung der Sozialleistungen bringen der Familie zusätzlich eine Entlastung von 5.255 Euro, hochgerechnet bis 2026.
Pensionisten-Ehepaar aus Villach:
Mann mit Monatspension von 1.300 Euro brutto:
- Steuerentlastung (Absetzbetrag): 500 Euro
- Klimabonus: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus: 250 Euro
Frau mit Monatspension von 1.100 Euro:
- Steuerentlastung (Absetzbetrag): 226 Euro
- Klimabonus: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus: 250 Euro
In Summe Entlastung für 2022: 1.726 Euro.
Die Abschaffung der kalten Progression bringen dem Pensionisten-Paar zusätzlich eine Entlastung von 2.382 Euro, hochgerechnet bis 2026.
Alleinerzieherin mit einem Kind (4 Jahre) aus Wien:
Frau mit Monatseinkommen als Teilzeitangestellte von 800 Euro brutto:
- Steuerentlastung (Absetzbetrag): 252 Euro
- Aufstockung des Kindermehrbetrags: 200 Euro
- Klimabonus: 250 Euro
- Klimabonus für das Kind: 125 Euro
- Geld-Zurück-Bonus: 250 Euro
- Geld-Zurück-Bonus für das Kind: 125 Euro
- 13. Familienbeihilfe: 180 Euro
- Einmalzahlung für vulnerable Gruppen: 300 Euro
In Summe Entlastung von 1.682 Euro pro Jahr
Die Abschaffung der kalten Progression bzw. die Valorisierung der Sozialleistungen bringen der Familie zusätzlich eine Entlastung von 1.177 Euro, hochgerechnet bis 2026.
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