Direktzahlungen Direkt ausgezahlt wird aktuell die Sonder-Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind. Dieser Betrag wird automatisch ausgezahlt. Im September gibt es für jedes Kind zwischen sechs und 15 zusätzlich 100 Euro Schulstartbonus. Eine Direktzahlung von 300 Euro erhalten im September auch besonders von der Teuerung Betroffene, etwa Bezieher der Mindestsicherung, Studienbeihilfe oder des Arbeitslosengeldes. Ab Oktober wird dann der Anti-Teuerungsbonus und der erhöhte Klimabonus ausgezahlt. Zusammen sind das 500 pro Erwachsenem und 250 Euro pro Kind.
Mit der Stromrechnung Nicht direkt gezahlt, sondern mit der Stromrechnung abgerechnet werden die 150 Euro Energiebonus. Das geht aber nur, wenn der an den Haushalt versandte Energiegutschein eingelöst wurde und der Haushalt ein Jahreseinkommen von 55.000 Euro (Einzelpersonen) bzw. 110.000 Euro (Mehrpersonenhaushalte) nicht überschreitet.
Steuerlich absetzbar Entweder direkt über die Lohnverrechnung oder über die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 rückgezahlt wird der Familienbonus Plus. Je nach Einkommen können nun bis zu 2.000 Euro pro unter 18-jährigem Kind von der Steuer abgesetzt werden.
Weil Familien mit geringem Einkommen davon weniger profitieren, wird auch der Kindermehrbetrag (eine Negativsteuer für Alleinverdiener oder Alleinerzieher, die wegen ihres geringen Einkommens keinen Anspruch auf den Familienbonus haben) von 450 Euro auf 550 Euro erhöht.
Und apropos Steuern: Ab 2023 soll es vor allem für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen einen Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro geben. Bei Einkommen zwischen 31.000 Euro und 60.000 Euro werden zudem die Lohn- und Einkommenssteuer gesenkt.
Strukturelle Maßnahmen Ab nächstem Jahr kommen dann auch die eingangs erwähnten strukturellen Maßnahmen zum Tragen, allen voran die Abschaffung der Kalten Progression und die Anpassung von Sozialleistungen an die Inflation.
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