Grasser & Meischberger: Eine schicksalhafte Allianz
Es war ein Urteil, mit dem im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts wohl wenige gerechnet hatten.
Innerhalb der ersten zwei Minuten wurde eine Reihe an Schuldsprüchen ausgesprochen.
50 Minuten später dann die nächste Erschütterung für die Angeklagten: Richterin Marion Hohenecker verliest das Strafmaß für Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger & Co.
Der Ex-Finanzminister ist in erster Instanz nicht rechtskräftig wegen Untreue, Geschenkannahme durch Beamte und Beweismittelfälschung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafmaß fällt deswegen relativ hoch aus, weil bei einem ehemaligen Minister die Höchststrafe nicht bei zehn, sondern bei 15 Jahren liegt.
Eine ebenfalls hohe Strafe fasste Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger aus – gleich sieben Jahre Haft drohen ihm.
Signalwirkung
Was Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger als Skandalurteil sehen, wird von den ausländischen Medien hingegen als richtungsweisendes Urteil bewertet.
In der Süddeutschen Zeitung analysiert man den Schuldspruch so: „Abgestraft wurde ein System, das in Österreich weit verbreitet ist, dort aber nicht Korruption genannt wird, sondern Freunderlwirtschaft. Zum ersten Mal wurde ein Politiker wegen eines ‚Tatplans zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik‘ mit einer so hohen Haftstrafe belegt. Dieses Urteil hat Signalwirkung und zeigt, dass der Rechtsstaat in Österreich funktioniert.“
Ähnlich positiv urteilt auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung über den Ausgang des Monsterprozesses: „Das Urteil ist auch wichtig für die überfällige Befriedung der durch Parteilichkeitsvorwürfe und Eifersüchteleien gespaltenen österreichischen Justizbehörden. Denn das jahrelange Verfahren und die noch viel mehr Jahre dauernde mediale Behandlung des Falles haben einen langen Schatten geworfen.“
Ganz anders sehen die beiden Hauptbetroffenen den Ausgang des Prozesses. Im KURIER-Interview machen sie ihrer Wut und ihrem Frust Luft (die beiden Interviews finden Sie unten).
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