Walter Meischberger: „Hielt die Niederträchtigkeit des Urteils nicht aus“

Walter Meischberger: „Hielt die Niederträchtigkeit des Urteils nicht aus“
Walter Meischberger über die Richterin, vermeintliche Befangenheiten und sein Urteil.

Sieben Jahre hat Walter Meischberger (61) am Freitag ausgefasst. Auch er hofft, dass dieses Urteil vor dem Obersten Gerichtshof nicht hält. Eine Haft abzusitzen, falls das Urteil von Richterin Marion Hohenecker rechtskräftig würde, bedeutet für den Ex-FPÖ-Generalsekretär „das Ende des Lebens“.

KURIER: Herr Meischberger, Sie haben den Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung aus Protest verlassen. Jetzt sind 48 Stunden vergangen. Haben Sie das Ausmaß dieses Urteils schon realisiert?

Walter Meischberger: Für mich ist es ein Schock. Ich bin heute aufgewacht und bekomme immer noch keine Luft, wenn ich an das Urteil denke. Das war der Grund, warum ich aus dem Gerichtssaal musste: Weil ich die Niederträchtigkeit dieses Urteils nicht mehr ausgehalten habe.

Sie haben mit sieben Jahren Haft im Verhältnis das höchste Urteil bekommen, weil bei Ihnen die Höchststrafe zehn Jahre betragen hätte. Hat man da noch eine Zukunftsperspektive?

Ich werde gegen dieses Urteil mit allen Mitteln ankämpfen. Diese hohe Strafe ist für mich der Beweis, wie stark befangen die Richterin ist. Ich habe ihren Mann, der auch Strafrichter ist, wegen Verleumdung angezeigt. So wie es Manfred Hohenecker gemacht hat, dass man mit seinen Twitterfreunden Peter Pilz und Florian Klenk über Angeklagten herzieht und einen politischen Rachefeldzug veranstaltet, verhält sich ein seriöser Richter nicht. Deshalb hat er dafür auch vom Obersten Gerichtshof eine Disziplinarstrafe und eine empfindliche Geldstrafe bekommen. Da war das Ehepaar Hohenecker dann in ihrer Ehre angegriffen.

Aber dieses Thema wurde doch schon zu Prozessbeginn behandelt...

Nein, die Verurteilung passierte erst im September 2019 – also mitten im BUWOG-Verfahren. Das Ehepaar Hohenecker mussten ein Monatsgehalt und die Kosten des Verfahrens zahlen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Richterin von sich aus den Vorsitz abgeben müssen.

Sowohl Sie als auch Grasser haben die Prozessführung von Marion Hohenecker gelobt. Jetzt, nach dem harten Urteil, taucht die Befangenheitsfrage wieder auf. Ist das noch glaubwürdig?

Man muss zwischen der Prozessführung und dem Urteil trennen. Die Prozessführung war in Ordnung, und sie hat teilweise mit hoher Aktenkenntnis beeindruckt. Aber im Urteil – und das zählt letztlich – hat sich niedergeschlagen, dass sie sich vom langen Arm ihres Ehemanns, der sie als Richterin ausgebildet hat, nicht lösen konnte. Ich frage mich, warum sie auf Steuerzahlerkosten eine dreijährige „Ich bin eine faire Richterin“-Show abzieht, wenn sie letztlich nur die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in ein Urteil überleitet. (Die Generalprokuratur wies 2018 den Vorwurf der Befangenheit zurück, Anm.)

Weil die Richterin in der Urteilsverkündung meinte, wer redlich wirtschaftet, braucht keine Konten in Liechtenstein und keine Gewinnabführungsverträge mit Firmen in Delaware. Ein Argument, das viele Bürger so sehen. Warum dieses Konstrukt?

Das ist eine absolut gängige Form des internationalen Geldflusses in Zeiten der Globalisierung, die den europäischen Rechtsnormen und allen Steuergesetzen dieser Ländern entspricht. Das hat aber lange noch nichts mit Illegalität zu tun. Der Frau Rat sei gesagt, ob es ihrem Geschmack entspricht oder nicht, ist nicht relevant. Die Frage ist, ob es rechtens ist. Zehntausende ehrenwerte Österreicher haben in der Schweiz oder in Liechtenstein Konten. Und warum? Weil sie vielleicht dem Neidkomplex, der in Österreich herrscht, ausweichen wollen oder der Verschwiegenheit der Behörden in Österreich nicht mehr vertrauen.

Laut Richterin dienten die Konten der Verschleierung, weil es Jahre dauert, bis man den Weg des Geldes nachvollziehen kann...

Nein, ich habe ausführlich vor Gericht erklärt, dass ich nicht wollte, dass man in Österreich weiß, dass ich vermögend bin. Das ist meine persönliche Entscheidung. Es ist eine Anmaßung der Richterin, internationale Geldwege in ein derartiges Licht zu stellen. Diese Gedanken können nur kleingeistigen, linken Gehirnen entspringen.

Wenn der Oberste Gerichtshof das Urteil nicht kippt, steht Ihnen selbst bei einer Reduktion der Haftstrafe Gefängnis bevor. Beschäftigen Sie sich damit?

Natürlich. Es bedeutet für mich das Ende des Lebens. Wenn dieses politische Bluturteil trotz der Befangenheit der Richterin hält, dann gibt es keinen Rechtsstaat mehr.

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