Eine Menschenrechtskonvention – und wie man sie ändert

Eine Menschenrechtskonvention – und wie man sie ändert
Die Menschenrechtskonvention wird laufend geändert. Warum das bei der Asyldebatte trotzdem kompliziert ist.

Ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) noch zeitgemäß? Nein, befand jüngst Klubobmann August Wöginger – und trat solcherart eine veritable Diskussion in und außerhalb der ÖVP los.

Während sich Parteifreund Othmar Karas und Oppositionsvertreter demonstrativ „fassungslos“ gaben, setzte in der Kanzlerpartei schnell eine Solidarisierung ein: Ausnahmslos alle ÖVP-Landeshauptleute stellten sich hinter ihren „Gust“; und auch ÖVP-Integrationsministerin Susanne Raab kritisierte die „exzessive Auslegung“ der EMRK, die zu „absurden Situationen“ (bei Asylverfahren; Anm.) führe. Die Grünen reagierten zurückhaltend bis ablehnend zu den Äußerungen ihres Koalitionspartners.

Doch in der Hitze des politischen Gefechts kamen die grundsätzlichen Fragen wenig bis gar nicht vor: Kann man die EMRK denn überhaupt ändern? Und falls ja: Was würde das an dem von der ÖVP angesprochenen Missstand ändern, dass Österreich – obwohl Binnenland in Europa – bei immerhin 90.000 Asylanträgen hält?

Kommentare