Dieser „Worst Case“ wurde auch in der Medienbranche befürchtet: Ohne neue Regelung wären Journalisten dem Datenschutz quasi über Nacht vollumfänglich ausgeliefert, denn der Verfassungsgerichtshof lässt die jetzige Pauschalausnahme per 30. Juni 2024 aufheben.
Dazu kommt es nicht. Am Mittwoch hieß es aus der ÖVP, es gebe kein Junktim. Die Neuregelung des Medienprivilegs werde – unabhängig vom Zitierverbot – verlässlich mit 1. Juli in Kraft treten. Generalsekretär Christian Stocker bestätigte das in der „ZiB2“.
Kein Konzept, viele Fragen
Die ÖVP tut das nicht nur aus staatspolitischer Verantwortung, sondern auch wegen des breiten Widerstands der Medien – so kurz vor dem Wahlkampf will man es sich nicht weiter verscherzen, heißt es da.
Abgesehen davon wurde das Vorhaben parteiintern auch aus praktischen Gründen hinterfragt: Die Neuregelung des Medienprivilegs sei kompliziert genug, das Justizministerium hat für seinen Erstentwurf mehr als ein Jahr gebraucht und die politischen Verhandlungen seien nicht minder anspruchsvoll.
Zum Zitierverbot auf der anderen Seite habe es nie ernsthafte Verhandlungen gegeben – die Grünen haben ihr Nein ja schon zu Beginn der Debatte einzementiert.
Zudem ist noch immer nicht klar, was die Ministerin konkret will: Lange war die Rede vom Vorbild Deutschland. Davon ist man abgerückt, weil sich mittlerweile herumgesprochen hat, dass das deutsche Modell nicht praktikabel ist.
Zuletzt wurde das Schweizer Modell aufgegriffen. Dieses ist deutlich restriktiver, weil de facto alles umfasst ist, was sich im Strafakt befindet. Das neue Schlagwort lautet: „Verbot der Verdachtsberichterstattung“.
Kurzum: Es gibt kein Konzept, viele Fragen sind offen, die Zeit wird knapp und die Grünen wollen nicht.
"Vertuschungsaktion"
Edtstadler will das Thema aber weiter vorantreiben – womöglich in der nächsten Regierung. Verbündete sind nicht in Sicht. SPÖ und Neos lehnen ein Zitierverbot komplett ab.
FPÖ-General Christian Hafenecker sagt zum KURIER, es sei „durchsichtig, warum das Thema gerade der ÖVP so wichtig ist“ – es sei in den nächsten Monaten noch mit einigen unangenehmen Veröffentlichungen zu rechnen. „Die ÖVP versucht, das Parlament für die eigene Vertuschungsaktion zu missbrauchen.“
Die Blauen waren dem Thema aber nicht immer ganz abgeneigt: 2001 plante der damalige Justizminister Dieter Böhmdorfer, die Weitergabe von Strafakten mit bis zu sechs Monaten Haft zu bestrafen, Journalisten sollten als Beitragstäter gelten.
Hafenecker winkt auf Nachfrage ab: „Das ist mehr als 20 Jahre her.“
Lösung noch im April?
Und wie geht es beim Medienprivileg weiter? Der erste Entwurf aus dem Justizministerium ist durchgefallen. Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) hat „umfassende Anmerkungen“ übermittelt und „strukturelle Überarbeitungen“ gefordert, um einen „vernünftigen Ausgleich zwischen Datenschutz und Redaktionsgeheimnis“ zu gewährleisten.
Das Justizministerium sei nun am Zug, einen neuen Entwurf vorzulegen, so Raab (mehr dazu).
Dem Vernehmen nach dürfte es noch im April eine Einigung geben, im Mai könnte der Entwurf begutachtet und im Juni beschlossen werden.
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