Edtstadler drängt auf eine Justizreform: „Wir haben großen Handlungsbedarf“
Die in der Ibiza-Krise und Inseratenaffäre schwer unter juristischen Druck gekommene ÖVP fordert nun eine rasche Justizreform. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler skizzierte am Montagabend in einem Vortrag im „Salon Z“ von Markus Schindlers Pantarhei eine ganze Menge an Änderungen, die sie mit Justizministerin Alma Zadić (Grüne) verhandeln möchte. Konkret geht es Edtstadler vor allem darum, die Rechte der Beschuldigten im Strafverfahren zu stärken, denn diese würden durch die Veröffentlichung von Ermittlungsakten untergraben, was zu Vorverurteilungen führe, sagt sie.
Das beginne schon damit, dass viele Ermittlungen als Teil von Großverfahren geführt werden. Die Inseratenaffäre hängt derzeit in der Casinos-Causa, obwohl die Delikte nichts miteinander zu tun haben. Dort hätten dann bis zu 50 Anwälte Zugang zum Akt und könnten dessen Bestandteile an die Medien weitergeben, so Edtstadler.
„Diese Verfahren dauern dann mehrere Jahre und verursachen nicht nur berufliche und persönliche Belastungen, sondern auch enorm hohe Anwaltskosten.“ Diese Kosten will Edtstadler künftig rückerstatten lassen. „Zu Unrecht Beschuldigte sollten künftig die Anwaltskosten angemessen ersetzt bekommen.“
"Gibt für Betroffene keinen Rechtsschutz"
In der Tonalität hob sich Edtstadler deutlich von den zum Teil untergriffigen Attacken der ÖVP („linke Zellen in der WKStA“) ab. Inhaltlich ist sie in ihrer Kritik aber hart. Für die Beschlagnahme von gelöschten Daten, die aus einer Cloud oder auf einem Handy wiederhergestellt werden, gebe es derzeit keine Rechtsgrundlage. Denn der entsprechende Paragraf aus der Strafprozessordnung richte sich auf physische Tatwerkzeuge. „Wie ein Messer oder eine Pistole“, so Edtstadler.
Sichergestellt könnte daher ein Handy werden, aber – jedenfalls nach derzeitiger Rechtsliga – nicht vom User bereits gelöschte Daten. Und auch hier möchte die Verfassungsministerin eine Änderung: „Für eine reine Sicherstellung ist derzeit kein richterlicher Beschluss nötig, so wie das bei einer Hausdurchsuchung der Fall ist.
Aber das Handy könnte jemandem durch eine Anordnung auch auf der Straße von der Polizei abgenommen werden. Hier ist der Grundrechtsschutz aufgrund der Datenmenge nicht ausreichend.“
Daten vernichten
Ein Dorn im Auge ist Edtstadler auch die Speicherung von Daten. „Derzeit wird alles, was sichergestellt wurde gespeichert. Was zum konkreten Fall passt, muss natürlich zum Akt genommen werden. Kommen neue strafrechtlich relevante Fakten zum Vorschein, müssen sie ebenso verwertet werden. Aber alle für den Fall irrelevante Daten gehören umgehend gelöscht.“
Denn was derzeit passiert, ist Folgendes: Die Staatsanwaltschaft speichert auch die strafrechtlich nicht relevanten Daten. Und wenn diese dann vom Untersuchungsausschuss angefordert werden, gelangen sie relativ rasch in die Medien. Edtstadler will daher auch, dass Akten mit elektronischen Wasserzeichen gekennzeichnet werden, damit eindeutige Rückschlüsse möglich sind, wann wer welchen Akt geöffnet, bearbeitet und gespeichert hat.
„Investigativer Journalismus ist wichtig, Journalisten haben viele Missstände in Österreich aufgedeckt und Behörden zum Handeln gebracht“, sagt Edtstadler und fügt hinzu: „Wenn Medien über Fragmente aus nicht-öffentlichen Verfahren berichten, besteht die Gefahr der Vorverurteilung, und das widerspricht der Unschuldsvermutung.“ In anderen EU-Ländern wie in Deutschland gebe es einen klaren Umgang mit Akten aus nicht-öffentlichen Verfahren, was auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, sagt sie.
Koalition handlungsfähig
Zum aktuellen Koalitionsklima ließ sich die Kanzleramtsministerin zu keiner negativen Bewertung hinreißen. „Ich habe auch mit den Regierungskollegen der Grünen eine sehr gute Gesprächsbasis. Und wir haben das ganz klare Ziel, für Österreich zu arbeiten – und zwar bis zum Ende der Legislaturperiode.“
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