Dienstrechtnovelle im öffentlichen Dienst: Mehr Geld als Lockmittel
Die bereits zweite Dienstrechtsnovelle in diesem Jahr geht in Begutachtung. Mit ihr soll der öffentliche Dienst als Arbeitgeber attraktiver werden. Kernpunkte der Novelle sind höhere Bezüge in diversen Bereichen.
So sollen etwa die Einstiegsbezüge für Vertragsbedienstete im Verwaltungsdienst angehoben werden. Auch das Grundgehalt beim Einstieg in den Exekutivdienst, also für Polizeischüler und Aspiranten in der Justizwache, wird erhöht. Zudem sollen die Bezüge für Richteramtsanwärter an "vergleichbare Akademiker:innen-Gehälter in der Verwaltung angeglichen und damit ebenfalls deutlich erhöht" werden, heißt es in einer Aussendung des zuständigen Ministerbüros von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der auch den öffentlichen Dienst verantwortet.
Bonus als Lockmittel
Um auf den Fachkräftemangel in handwerklichen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst zu reagieren, soll ein "Handwerker:innen-Bonus" ausgezahlt werden.
"Der öffentliche Dienst ist ein attraktiver Arbeitgeber, und das soll auch in Zukunft so sein. Das wollen wir jetzt weiter verstärken, in dem wir 58 Millionen pro Jahr ressortübergreifend investieren und damit vor allem jüngeren Menschen höhere Einstiegsgehälter bieten wollen. Von der Erhöhung der Bezüge profitieren um die 21.000 Bedienstete sofort", wird Kogler in einer Aussendung zitiert.
Einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs folgend, sollen auch Teilzeitbeschäftigte mehr bekommen. So sollen deren Zuschläge für Werktags-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden sowie hinsichtlich des Freizeitausgleichs denen von Vollzeitbeschäftigten gleichgesetzt werden.
Reform für Bestellverfahren im OGH-Präsidium
Teil der Novelle ist auch die Reform der Bestellung von Höchstrichtern und Höchstrichterinnen. Bisher oblag das Vorschlagsrecht alleine der Justizministerin. Das soll sich nun ändern. Ein Personalsenat soll künftig einen Dreiervorschlag abgeben. Damit wolle Kogler die Bestellung objektiver und transparenter gestalten, heißt es am Donnerstag.
Am bisherigen Bestellvorgang gab es wiederholt Kritik etwa vom Europäischen Gerichtshof der Group of States Against Corruption (GRECO) und der Europäischen Kommission, wie in den Erläuterungen zur Novelle betont wird. Um künftig „die richterliche Mitwirkung sicherzustellen“ soll auf die „bewährte Personalsenatssystematik“ zurückgegriffen werden.
Bestehen soll der Senat aus den fünf gewählten Mitgliedern des Außensenats des Obersten Gerichtshofs und den drei gewählten Mitgliedern des Personalsenats des Obersten Gerichtshofs. Der Vorsitz geht an die in dieser Funktion dienstälteste Präsidentin bzw. den in dieser Funktion dienstältesten Präsident des Oberlandesgerichts. Der Senat soll dann drei geeignete Personen vorschlagen und eine Reihung nach objektiven Kriterien vornehmen.
Anlass für die von Justizministerin Alma Zadić im Mai angekündigte Reform waren die damals bekanntgewordenen Chats zwischen Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und OGH-Vizepräsidentin Eva Marek, die nahelegten, dass die Bestellung Mareks zur Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien 2014 parteipolitisch motiviert war.
Zadić erließ daraufhin eine neue Transparenzbestimmung, seither muss die Justizministerin gegenüber den Personalgremien Rechenschaft für jede Umreihung ablegen und diese schriftlich begründen. Der neue Bestellmodus der OGH-Spitze sei nun der nächste wichtige Schritt für mehr Transparenz und Objektivität, heißt es in einer Aussendung des Justizministeriums. „Wir sorgen bei einem der höchsten Organe unseres Rechtsstaates dafür, dass nicht einmal mehr der Verdacht einer politischen Einflussnahme entstehen kann“, wird Zadić zitiert.
Fahrräder für den Arbeitsweg
Der Vizekanzler würzt die Dienstrechtsnovelle auch mit Ökologisierungsmöglichkeiten. So sollen Mitarbeitern im öffentlichen Dienst Diensträder zur Verfügung gestellt werden, heißt es in der Aussendung. Auch sollen in Mitarbeiter-Gesprächen "mögliche Ökologisierungspotenziale" erörtert werden.
Kommentare