Fernbleiben erlaubt: Der Schulplan im Detail
Die Schulen und Kindergärten bleiben auch während des Lockdowns geöffnet - gleichzeitig appellieren aber Regierung wie Länder, die Kinder wenn möglich daheim zu betreuen.
In den Schulen gilt durchgehend Maskenpflicht: Kinder in Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen und Sonderschulen müssen zumindest einen Mund-Nasen-Schutz tragen, alle anderen Schüler sowie Lehrer eine FFP2-Maske.
Laut Bildungsministerium gilt jene Regel, die gestern für Oberösterreich und Salzburg getroffen wurde, ab Montag für ganz Österreich. Der Stundenplan bleibt also aufrecht. Kinder, die nicht in die Schule gehen wollen, dürfen aber daheimbleiben. Dafür reicht eine Entschuldigung der Eltern, ärztliches Attest ist keines nötig.
Die Erlaubnis zum Fernbleiben gilt dabei laut Erlass tageweise- stundenweises Ein- und Auschecken ist nicht möglich.
Flächendeckendes Distance Learning gibt es nicht, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet - Kinder, die nicht in die Schule kommen, sollen sich aber über die durchgenommenen Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern informieren können. Sie können auch Lernpakete für daheim erhalten. Falls sie die technischen Möglichkeiten haben und die Lehrer dies anbieten, können sie sich auch von daheim in den Unterricht „dazuschalten“. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
Wer in die Schule kommt, muss sich wie bisher dreimal die Woche testen lassen (ausgenommen sind nur Genesene). Gibt es einen Infektionsfall, müssen alle anderen Schüler fünf Tage lang täglich zumindest einen Antigentest durchführen. Die Maske muss auch im Unterricht getragen werden, beim Lüften sind Maskenpausen einzuplanen.
Schularbeiten bzw. Tests sollen in der Lockdown-Phase grundsätzlich vermieden werden.
Bildungsminister Faßmann: Darum bleiben die Schulen offen
Kritik kommt vom obersten Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG). „Die politische Kommunikation ist eine Katastrophe - man hört von allen Seiten etwas anderes“, meinte der Vorsitzende der ARGE Lehrer in der GÖD. „Ich habe meine Zweifel, ob diese Maßnahmen wirklich dazu führen, die extrem hohen Inzidenzen an den Schulen zu senken.“
Man werde ab Montag sehen, ob die Appelle vom Bundeskanzler abwärts, die Kinder nach Möglichkeit nicht in die Schule zu schicken, auch helfen, so Kimberger. „Aus meiner Sicht sind die Maßnahmen ungenügend, um Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Kinder und Familien, die man ja auch mitdenken muss, zu schützen. In Wirklichkeit müssten jetzt die Präsenzphasen deutlich reduziert werden. Was uns von Virologen empfohlen wird - Kontaktreduzierung, Abstand -, das müsste auch in der Schule umgesetzt werden.“
Die AHS-Direktoren fordern in einer Aussendung die Möglichkeit zur Entscheidung über die Form des Unterrichts - also ob präsent oder digital gelehrt wird. Dies soll am Standort im Einvernehmen mit dem Kollegium festgelegt werden und zwar auf Basis der regionalen Infektionslage und speziellen Standort-Gegebenheiten. Auch das Heimschicken von Klassen im behördlichen Auftrag am Standort soll an der Schule entschieden werden dürfen - mit nachträglicher „Absegnung“ durch die Gesundheitsbehörden.
So wird der Unterricht die kommenden Wochen ablaufen
Was gilt ab Montag für die Schulen?
Der Schulbetrieb, Unterricht und, falls am Standort gegeben, die Betreuung, werden weitergeführt. Der Präsenzunterricht in den einzelnen Klassen nach Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht. Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben aber die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Eine Meldung an die Schulen (entweder Schul- oder Klassenleitung) ist ausreichend.
Also kann ich mein Kind auch weiter in die Schule schicken?
Ja. Das Ministerium betont, dass Schulen ein kontrollierter Ort sind. Das bestehende engmaschige Testsystem mit zumindest drei Tests in der Woche, einer davon ein PCR-Tests bleibt aufrecht. Es seien außerdem ausreichend Testkits vorhanden, um die Kinder nun täglich zu testen. Ab 29. November soll es zudem bundesweit zwei PCR-Tests geben. Schüler/innen und Pädagog/innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.
Wenn ich mein Kind in die Schule schicke, muss ich das auch begründen?
Nein.
Was ist mit Schularbeiten und Tests?
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