Der Bundesrat könnte erstmals etwas entscheiden

Der Bundesrat könnte erstmals etwas entscheiden
Hundert Jahre nach der ersten Sitzung des Bundesrates dürfte dieser erstmals eine Entscheidung mit tatsächlicher Tragweite fällen.

Erstmals dürfte tatsächlich ein Gesetz am Nein der Zweiten Kammer im Parlament scheitern. Die SPÖ-Mitglieder im Bundesrat haben mehr als ein Drittel der Mandate und wollen gegen die im Nationalrat beschlossene Reform des Ökostrom-Gesetzes stimmen.

Dabei war diese Zweite Kammer bei den Sozialdemokraten nie besonders beliebt: Der Bundesrat sei ein Gremium, das keine Aufgabe habe, und Österreich brauche kein politisches Zweikammernsystem, schließlich kämen auch andere Länder mit einem Parlament allein aus, hatte vor über zehn Jahren die damalige Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller immer wieder wiederholt.

 

Tatsächlich war die Länderkammer sehr lange fast völlig zahnlos. Erst Reformen der Geschäftsordnung  in den Jahren 1984 und 1988 gaben der Kammer kleine Zähne. „1984 hatte man nach Möglichkeiten gesucht, wie der Bundesrat auch einmal etwas durchsetzen kann“, erzählt der Verfassungsexperte Werner Zögernitz. Damals, erklärt er weiter, dachte man: Wenn ein Gesetz eine Zweidrittelmehrheit benötigt, dann komme diese ohnehin nur durch eine rot-schwarze, große Koalition zustande.

Heute sieht die Situation freilich anders aus: Die Regierung hat eine 2/3-Mehrheit (mit den Stimmen der Neos etwa), die SPÖ hat aber vor allem durch Zugewinne bei der Kärntner Landtagswahl mehr als ein Drittel der 61 Mandate im Bundesrat, nämlich 21. Und kann daher ein Gesetz blockieren.

Unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel in einer schwarz-blauen Regierung Anfang 2000 war die Situation klarer – die Regierung hatte keine Chance auf eine Zweidrittelmehrheit, und daher auch keine Verfassungsgesetze vorgeschlagen.

Anders unter der letzten Kreisky-Regierung 1982 – damals hatte die ÖVP im Bundesrat eine Mehrheit – der Bundesrat aber keine Macht.

Grundsätzlich hat der Bundesrat heute ein aufschiebendes Veto, das durch den Nationalrat überstimmt werden kann (Beharrungsbeschluss) – außer, es geht um Gesetze, die den Bundesrat selbst betreffen oder eben wenn Kompetenzen der Bundesländer berührt werden – was nun der Fall ist.

Der Bundesrat hat derzeit 61 Mitglieder, je nach Einwohnerzahl entsenden die Landtage nach einem festgelegten Schlüssel Mitglieder nach Wien: Es sind dies aus Niederösterreich 12, aus Wien 11, aus Oberösterreich 10, aus der Steiermark 9, aus Tirol 5, aus Kärnten und Salzburg jeweils 4 und aus dem Burgenland und aus Vorarlberg jeweils 3.

Experte Zögernitz findet sehr wohl auch Positives an der Zweiten Kammer: So seien die Mitglieder in EU-Rechtsmaterien besonders fleißig, Mitteilungen an Brüssel zurückzumelden, vor allem in Fragen der Subsidiarität.

Übrigens: Aufgefallen ist der Bundesrat in den vergangenen zwei Jahrzehnten nur durch ein wenig ruhmreiches Mitglied: Der Gurker Bürgermeister Siegfried Kampl (damals BZÖ) hatte für Entrüstung gesorgt, als er Deserteure der Wehrmacht als „Kameradenmörder“ bezeichnet hatte.

Kommentare