Der "Babyelefant" ist Geschichte

People wearing protective masks pass a sign in St. Wolfgang
Heute, Donnerstag, tritt eine Änderung der Corona-Lockerungs-Verordnung in Kraft. Der Ein-Meter-Abstand beim Betreten öffentlicher Orte gilt nicht mehr.

Der "Babyelefant" ist offiziell Geschichte: Heute, Donnerstag, trat eine Änderung der Covid-19-Lockerungs-Verordnung in Kraft, die den Mindestabstand von mindestens einem Meter beim Betreten von öffentlichen Orten aufhob. In Öffis und in Kundenbereichen von Geschäften bleiben die Regeln aber weiter aufrecht.

Mit der Änderung wird eine Verletzung des "Babyelefanten"-Abstandes österreichweit nicht mehr gestraft.

Gesundheitsminister Rudi Anschober hat im Vorfeld an die Eigenverantwortung der Bevölkerung appelliert und dazu aufgerufen, weiterhin Abstand zu halten.

Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangene Woche die allgemeinen Corona-Ausgangsbeschränkungen für gesetzeswidrig erklärt, weil sie vom Covid-Maßnahmengesetz nicht gedeckt waren. In einigen Bundesländern hat die Polizei deshalb schon deren Durchsetzung eingestellt.

Juristen gingen denn auch davon aus, dass dies auch für die allgemeinen Abstandsregeln der Fall sein dürfte. Weil man auf das VfGH-Urteil umfassend reagieren wolle, stellte Anschober eine Überarbeitung des Covid-Maßnahmengesetzes bis September in Aussicht.

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