Demonstrationsrecht: SPÖ lässt Sobotka abblitzen

Innenminister Wolfgang Sobotka
Sowohl Bundeskanzler Kern als auch Minister Drozda lehnen die Pläne des Innenministers zu Einschränkungen beim Demonstrationsrecht ab.

Die SPÖ lässt Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) mit seinen Plänen zur Einschränkung des Demonstrationsrechts abblitzen. Nach der kategorischen Ablehnung der Pläne durch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) wies am Mittwoch auch der für Verfassungsfragen zuständige SPÖ-Minister Thomas Drozda den ÖVP-Entwurf zum Versammlungsgesetz zurück.

"Das ist eindeutig verfassungswidrig. Aus diesem Grund werden wir dieser Idee nicht nahetreten", sagte Drozda im Ö1-Morgenjournal. Der Innenminister wollte bestimmte Orte zumindest zeitweise von Demos freihalten und für "Versammlungsleiter" im Falle von Ausschreitungen und bei schuldhaftem Verhalten höhere Strafen einführen. Spaßkundgebungen sollten zudem nicht mehr unter das Versammlungsrecht fallen. Dazu wird es nun wohl nicht kommen.

Nein vom Verfassungsdienst

Für die SPÖ kommt das alles nämlich nicht in Frage, erklärte Drozda. Bundeskanzler Kern wies in einem Interview mit dem KURIER darauf hin, dass die Behörden schon jetzt genügend Möglichkeiten hätten und weitere Maßnahmen deshalb nicht notwendig sind. Ein klares Nein zu den geplanten Einschränkungen im Demonstrationsrecht kommt auch vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt.

In einer der APA vorliegenden Stellungnahme hält der Verfassungsdienst fest, dass der von Sobotka an die SPÖ übermittelte Entwurf des Versammlungsgesetzes 2017 gleich in mehrfacher Hinsicht gegen Artikel 11 der Menschenrechtskonvention verstößt und daher verfassungswidrig ist. Bedenken hat der Verfassungsdienst etwa, weil der Versammlungsbegriff gegenüber der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eingeschränkt wird, und Personen, die an einer nicht angezeigten Versammlung führend teilnehmen, für etwas strafbar gemacht werden können, womit sie nichts verbindet.

Weitere Kritikpunkte: Für jede Versammlung ist ein Schutzbereich vorgesehen, innerhalb dessen andere Versammlungen, insbesondere Gegendemonstrationen absolut unzulässig sind, ohne dass eine Interessenabwägung stattfinden kann, wie sie von der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs aber gefordert ist. Und: Durch Verordnung kann ein absolutes Versammlungsverbot für bestimmte Plätze und Straßenzüge vorgesehen werden, so dass auch hier eine Interessenabwägung im Einzelfall zwischen Versammlungsfreiheit und den zulässigen Gründen für ihre Einschränkung nicht möglich ist. Die Rechtsprechung des VfGH sieht aber auch dies vor.

Sobotka bleibt bei seiner Forderung

Bei Sobotka sorgt die Ablehnung für Überraschung.

Im Ö1-Morgenjournal argumentierte Sobotka, dass die Arbeiten im Innenministerium seit einem halben Jahr laufen. "Das ist kein Plan des Sobotka, sondern für die Menschen in unserer Republik", so der Innenminister. Sobotka schlägt vor, dass die Verfassungsexperten des Bundesklanzleramts, die seinen Vorschlag ablehnen, doch mit dem Experten im Innenministerim diskutieren sollen bzw. sollte man externe Fachleute beiziehen, so Sobotka.

Jedenfalls sieht er in seinem Vorstoß keinen Alleingang. "Es sind viele Materien nicht im Regierungsprogramm enthalten", sagt Sobotka und nennt als Beispiel die Obergrenze bei den Flüchtlingen.

"Wenn der Regierungspartner nicht will, muss er das sagen"

"Das bestehende Demonstrationsrecht reicht jedenfalls nicht aus, es gibt genügend Bedarf für Reformierung", so der Innenminister. Und ich Richtung SPÖ richtet Sobotka aus: "Wenn der Regierungspartner nicht will, muss er das sagen".

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