Debatte ums Schächten: In der Praxis nur Judentum betroffen
Die in Österreich erneut aufgeflammte Debatte über das Schächten von Tieren betrifft in der Praxis nur das Judentum. Schlachthöfe, die zertifiziertes Halal-Fleisch für Muslime herstellen, betäuben die Tiere vor dem Schlachten, erklärte die Geschäftsführerin der Bundesinnung Lebensmittelgewerbe in der Wirtschaftskammer (WKÖ), Anka Lorencz, der APA. Wirtschaftsfaktor sei koscheres Fleisch keiner.
Die Aufregung um die geplante Richtlinien zum Schächten in Niederösterreich sieht die Branchenvertreterin gelassen: "Sachlich gesehen ist das kein Thema", sagte Lorencz. Mehr Sachlichkeit wünsche sie sich auch in der politischen Debatte. Das Schächten bei Juden und die Herstellung von Halal-Fleisch für Muslime seien nämlich "zwei ganz verschiedene Sachen". Letzteres benötige gar keine Ausnahmeregelungen laut Tierschutzgesetz.
Betäubung fast gleichzeitig mit Schnitt
Eine orthodoxe Auslegung der religiösen Gebote gibt es in der Praxis nur im Judentum. Dabei kommt das sogenannte post-cut Stunning zum Einsatz: Fast zeitgleich mit dem Setzen des Schnittes wird das Tier via Bolzenschuss betäubt. Dies muss in Österreich als Sonderschlachtung in Anwesenheit eines Amtstierarztes durchgeführt werden. Zum Einsatz kommt auch eine Schächttrommel, die vermutlich nur ein Betrieb in Niederösterreich besitzen dürfte.
Halal fast gleich wie gängige Schlachtung
Muslime betrifft die im Tierschutzgesetz vorgesehene Ausnahmeregelung für "rituelles Schlachten" in der Praxis nicht. Sämtliche Betriebe würden Schlachtungen nach gängigen Regeln durchführen, bestätigte Günther Ahmed Rusznak, dessen Islamic Information Documentation and Certification GmbH (IIDC) größter Zertifizierer von Halal-Fleisch in Österreich ist. Fast einziger Unterschied: Ein Imam spricht während des Vorganges ein Dankgebet.
Was laut Rusznak bei den Schlachtungen für Halal-Fleisch wichtig ist: "Die Tiere dürfen nicht an der Betäubung sterben." Durchgeführt wird ein Schnitt entlang der Wirbelsäule, wodurch das Tier entblutet, was ebenfalls gängiger Praxis beim Schlachten entspricht. Worüber man laut WKÖ-Vertreterin Lorencz allerdings keine Kontrolle hat, sind etwaige illegale und privat durchgeführte Schlachtungen an hohen islamischen Feiertagen.
Ausnahmen bei IGGÖ
Aber auch für Muslime wird Halal-Fleisch zum Teil nach der Ausnahmeregelung hergestellt. Im Gegensatz zum größten Zertifizierer Österreichs betäuben Betriebe, die von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) begutachtet werden, die Tiere durch den Schächtschnitt selbst. Laut Halal-Beauftragten der IGGÖ, Enis Buzar, gibt es sechs Betriebe in Niederösterreich, Salzburg und dem Burgenland.
Die Herstellung des Halal-Fleisch in den von der IGGÖ zertifizierten Betriebe falle unter die laut Tierschutzgesetz vorgesehenen Ausnahme-Regeln für "rituelle" Schlachtungen. Dabei muss auch immer ein amtlicher Veterinärmediziner anwesend sein. Buzar nennt die Betäubung durch den Schnitt selbst "effektiver" als andere Methoden, da bei anderen rund ein Drittel "schief geht".
Buzar verwies auch auf andere strenge Kriterien für Halal-Fleisch. Etwa, dass übermäßig lange Transportwege verboten seien. Zudem müssen die Tiere einen Sichtschutz tragen, um nicht die Schlachtung zuvor mitzuerleben.
FPÖ sieht "künstliche Aufregung"
Die FPÖ Niederösterreich unterstütze das Vorhaben ihres Landesrates Gottfried Waldhäusl, das betäubungslose Schlachten von Tieren so stark wie möglich zurückzudrängen, zu 100 Prozent. "Uns Freiheitlichen geht es in keiner Weise um eine Religionsdebatte, sondern um Tierschutz mit Herz und Hirn", sagte Klubobmann Martin Huber.
Der "aktuellen künstlichen Aufregung" um das Thema Schächten setzte Huber in einer Aussendung am Donnerstag entgegen, dass "Landesrat die geltende Rechtslage vollzieht". Kritik übte der Klubobmann im NÖ Landtag an der SPÖ, deren Obmann Christian Kern den Rücktritt Waldhäusls gefordert hatte: "Die Sozialisten streuen in einer Tour Fake News und verkaufen unsere Landsleute für dumm", verwies Huber darauf, dass Waldhäusl die praxistaugliche Umsetzung eines Erlasses seines SPÖ-Amtsvorgängers Maurice Androsch prüfen lasse. Dieser wisse offenbar nicht einmal mehr, welche Vorgaben in seinem eigenen Erlass drinnen stehen.
In der Diskussion meldete sich auch die Katholische Aktion der Diözese St. Pölten zu Wort. "Jedwede Form der Registrierung oder Listenführung ist aus unserer Sicht selbstverständlich abzulehnen", hieß es in einer Aussendung. Da es im Christentum fast keine Speisevorschriften gebe, sei für Christen kaum nachzuvollziehen, was diese für praktizierende Juden oder Muslime bedeuten. "Ich verstehe, dass es manchmal eine Diskrepanz zwischen freier Religionsausübung und Tierschutz gibt. Beide gegeneinander auszuspielen ist eine sehr heikle Sache", meinte Präsident Armin Haiderer.
Es gäbe auch in Niederösterreich noch ganz andere und größere Brocken zum Wohl der Tiere zu bewältigen. Aber die Diskussion könne durchaus fruchtbar werden: "Denn selbstkritisch muss gesagt werden, dass sich Religionsvertreter nicht automatisch in Abwehrposition begeben brauchen, sondern unseren eigenen Umgang mit Tieren und dem Schlachten immer wieder überdenken sollten. Das schadet uns Christen nicht und ganz sicher Juden und Muslimen auch nicht", so Haiderer.
In der Diskussion um das Schächten hatte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Mittwoch festgehalten: "Dass sich die einzelnen Abnehmer zuerst registrieren lassen müssen, das wird es in Niederösterreich sicher nicht geben."
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