Coronavirus: Rückholung könnte für Betroffene Kosten verursachen
Eine Rückholaktion aus dem Ausland aufgrund der Corona-Pandemie könnte die Betroffenen künftig etwas kosten. "Wenn jemand entgegen einer ausdrücklichen Reisewarnung sich grob fahrlässig in eine Gefahrensituation begibt", dann gebe es die Möglichkeit, "einen aliquoten Anteil an den Konsularkosten, die entstanden sind", zurückzuverlangen, sagte Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) der ZiB2.
Das sei aber "der äußerste Notfall", so Schallenberg am Freitagabend im ORF und appellierte: "Wir sind nicht mehr in einer Phase der Kontrolle, sondern in einer Phase der Eigenverantwortung."
Außenminister Schallenberg im Interview
"Lust auf zweite Rückholaktion ist überschaubar"
Das Außenministerium, betonte der Ressortchef ebenfalls, sei „natürlich mit den gesamten konsularischen Hilfsleistungen“ für die Österreicher da, "aber es stimmt auch, dass unsere Lust, eine zweite große Rückholaktion zu starten, überschaubar ist".
"Wir müssen wahrnehmen, dass wir nirgendwo bei null sind" bei dieser Pandemie, sagte Schallenberg. Die "wichtigste Botschaft" sei: "Abstand halten, Mundschutz mitnehmen, sich genau erkundigen, in welche Situation man sich begibt." Der Außenminister empfiehlt "Urlaub in Österreich".
Kommende Woche sollen die Kontrollen an den europäischen Binnengrenzen weitgehend wegfallen. Ab dem 16. Juni werden keine Covid-Tests oder Quarantäne nach der Einreise nach Österreich für insgesamt 31 Länder in Europa mehr nötig sein - davon ausgenommen sind Schweden, Großbritannien, Portugal und Spanien. Auf die Frage, warum es auch Portugal betreffe, dessen Zahlen vergleichbar mit den Daten Italiens sind, antwortete der Außenminister: Die Liste sei das Ergebnis aus Beratungen der Experten der verantwortlichen Ministerien. "Spätestens Ende Juni, für den 1. Juli, werden wir eine neue Bewertung vornehmen."
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