Coronavirus: "Bürger in Uniform sind jetzt wichtig"
KURIER: Gibt es schon erste Pläne, welche Kompanien einberufen werden?
Generalmajor Erwin Hameseder: Der Generalstab nimmt aktuell die entsprechende Beurteilung vor. Ab dem 10. April besteht dann Planungssicherheit für alle. Das heißt, es ist dann fixiert, welche Einheiten von Jägerkompanien zum Einsatz kommen, und die Milizsoldaten wissen, ob sie zu den 10 Prozent der Miliz zählen, die einberufen werden.
Sie sind Milizbeauftragter des österreichischen Bundesheeres – wie ernst ist diese Corona-Krise, dass dieser Einsatz zustande kommt?
Gerade in Krisenzeiten wird sehr deutlich, welch wichtige Funktion unser Bundesheer hat. Die Corona-Pandemie zeigt für jeden klar, wie komplex Bedrohungen für einen Staat sein können. Das Bundesheer ist hier die zentrale strategische Reserve, wenn es um Schutz und Hilfe geht. Ich halte die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung somit für richtig, nun Teile der Miliz aufzubieten. Die 3.000 Milizsoldaten werden wertvolle Arbeit für die Menschen in Österreich leisten.
Wenn ein Milizsoldat, der einberufen wird, nicht abkömmlich für sein Unternehmen ist – hat er dann die Möglichkeit, diese Einberufung zu umgehen? Könnte er seinen Job verlieren?
Nein, es wird niemand den Job verlieren, dafür sorgt das Arbeitsplatzsicherungsgesetz. Grundsätzlich ist jeder Einberufungsbefehl zu befolgen. Es wird zudem niemand einberufen, der in einem Unternehmen arbeitet, das in der derzeitigen Krisensituation systemrelevant ist.
Sollte ein Zweifelsfall entstehen, kommt es zu einer Einzelfallbeurteilung. Wir erleben gerade ein Novum, noch nie zuvor wurden in der Zweiten Republik Milizsoldaten einberufen. Der Vorgang jetzt unterstreicht die Bedeutung unserer Miliz in einer sehr herausfordernden Zeit.
Um den 10. April
wird bekannt sein, welche Jägerkompanien einberufen werden, die Einberufungsbefehle folgen ebenfalls noch im April. Wer für sein Unternehmen unabkömmlich ist, hat die Möglichkeit, dies zu melden.
Am 4. Mai
rücken die rund 3.000 Soldaten ein, es folgt eine zweiwöchige Einsatzvorbereitung. Der Einsatz wird hauptsächlich sicherheitspolizeilicher Natur sein. Etwa Bewachung von Botschaften, Grenzsicherung oder Schutz kritischer Infrastruktur.
050201-991670
ist die Nummer der Hotline, unter der Soldaten weitere relevante Informationen erfahren beziehungsweise wichtige Fragen stellen können.
Das Arbeitsplatzsicherungsgesetz
verhindert, dass Milizsoldaten wegen der Einberufung ihren Job verlieren. Wichtig dabei ist es, die Einberufung und alle anderen etwaigen Verlängerungen des Einsatzes unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Nur so können die Ansprüche geltend bleiben. Urlaub oder Zeitausgleich darf der Arbeitgeber während der Einsatzzeit nicht einfordern. Dem Arbeitnehmer entstehen durch seine Einberufung keine rechtlichen Nachteile. Ebenso gibt es einen Kündigungsschutz, der ab Erhalt des Befehls bis maximal einen Monat nach dem Einsatz aufrecht ist.
Der Verdienst
Ein Angehöriger der Miliz, der zum Einsatzpräsenzdienst einberufen ist, hat nach dem Heeresgebührengesetz 2001 währenddessen Anspruch auf:
– erhöhtes Monatsgeld (ca. 525 Euro),
– Dienstgradzulage (abhängig vom Dienstgrad, z. B. Gefreiter = 61,41 Euro),
– Pauschalentschädigung (ca. 1.290 Euro) und einen Ausgleich des Einkommensentganges (bis maximal 9.695 Euro)
– sowie Fahrkostenvergütung.
Urlaub und Familie
Es gelten dieselben Bestimmungen wie bei bisherigen Einsätzen – sofern nicht anders durch den Kommandanten geregelt, ist es auf jeden Fall möglich, nach Hause zu kommen.
Wie ist der Einsatz mit der Wirtschaft vereinbar?
Neben dem Schutz und der Hilfe der zivilen Gesellschaft geht es bei diesem Einsatz auch darum, die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Wir leisten Transportleistungen, Sicherungsaufgaben bei Lagerstätten, Schutz kritischer Infrastruktur oder auch Grenzeinsätze. Das ist unerlässlich für unsere Versorgungs- und Standortsicherheit. Aus heutiger Sicht ist die Einberufung der Milizsoldaten für die Wirtschaft gut verkraftbar, zumal es sich um zehn Prozent der gesamten Miliz handelt und diese Soldaten zudem aus allen neun Bundesländern einberufen werden.
Welche Unternehmen könnten von der Einberufung betroffen sein?
Ich bin davon überzeugt, dass für große Unternehmungen kaum Probleme entstehen sollten. Wenn es bei kleinen und mittleren Unternehmen Schwierigkeiten geben sollte, dann wird der Einzelfall beurteilt und letztendlich entschieden. Es steht aber über allem der notwendige Schutz unserer Bevölkerung, und die Miliz ist hier ein unverzichtbarer Teil des Bundesheeres, wenn es darum geht, die Durchhaltefähigkeit von Leistungen für die Menschen in Österreich zu gewährleisten.
Der Bürger in Uniform ist genau jetzt wichtig, wenn er in dieser schwierigen Zeit aufgerufen ist, seine vielfältigen Kenntnisse und Fähigkeiten beim Bundesheer einzusetzen und mitzuhelfen, diese Krise zu bewältigen.
Wird geprüft, ob auch abseits von Jägerkompanien Milizsoldaten in den Einsatz gerufen werden? Etwa bei der ABC-Abwehrtruppe?
Der Generalstab beurteilt täglich die Lage, derzeit ist vorgesehen, dass Jägerkompanien einberufen werden, aber das schließt bei einer entsprechenden Änderung der Lage nicht aus, dass auch andere Kompetenzen benötigt werden. Doch so weit ist es derzeit noch nicht.
Derzeit ist ein Einsatz von drei Monaten geplant. Kann dieser verlängert werden?
Das ist derzeit nicht angedacht, es wird der jetzige Einsatz der Milizsoldaten zu gegebener Zeit evaluiert und die Lage beurteilt werden. Ich bin optimistisch, dass die von der Bundesregierung vorgegebenen Maßnahmen, also auf die Hygiene achten, möglichst zu Hause bleiben und persönliche Kontakte reduzieren, greifen und es zu einer Entschärfung der Krisensituation kommt.
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