Corona-Fälle: Wo für den Bundeskanzler die kritische Grenze liegt
Warum müssen Mitarbeiter in der Gastronomie Masken tragen - und Verkäufer in Geschäften nicht?
Und wie ist es zu erklären, dass man mit zehn Freunden ins Wirtshaus darf - aber weiterhin kein Fußballmatch mit ihnen austragen darf?
Es waren Fragen wie diese, denen sich Bundeskanzler Sebastian Kurz Montagabend am Rande der Regierungsklausur in der "Zeit im Bild 2" zu stellen hatte.
Die bisweilen widersprüchlichen Regeln beim Maskentragen und zum Schutz vor dem Corona-Virus erklärte der ÖVP-Chef damit, dass man die Regeln "schrittweise abbaue", und es in der Natur der Sache liegt, dass manche Bevölkerungsgruppen früher und andere später profitieren.
Was die Gastronomie angehe, habe man - beispielsweise in Ischgl - einschneidende Erfahrungen mit "Super-Spreadern" gemacht. Dementsprechend vorsichtig sei man in dieser Branche.
Langfassung: Bundeskanzler Kurz über neue Corona-Maßnahmen
Lockerungen in den nächsten Tagen
Ziel der Regierung sei aber, "alle Maßnahmen" bald zurückzunehmen. Laut Kurz wird Gesundheitsminister Rudolf Anschober bereits "in den nächsten Tagen" weitere Erleichterungen präsentieren.
Auf die Frage, wie hoch die Neu-Erkrankungen ansteigen müssten, damit es wieder zu Verschärfungen kommt, antwortete Kurz so: "Wenn wir in den dreistelligen Bereich kommen, müssen wir wieder wachsam werden." Mit anderen Worten: Sollten die Zahl der derzeit rund 30 Neu-Erkrankten pro Tag auf 100 oder mehr ansteigen, wird die Regierung zumindest über eine Verschärfungen bei den Schutzmaßnahmen nachdenken.
Was die vielen Verwaltungsstrafen angeht, die Bürger wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen nun vor Gericht bekämpfen, verteidigte der Regierungschef die Kommunikationsstrategie der Regierung: "Das Gesundheitsministerium hat bestmöglich agiert", sagte Kurz. Den Vorhalt, einzelne Minister oder die Regierung als Ganzes hätten die Bevölkerung schlecht oder vorsätzlich falsch informiert, wies der Bundeskanzler zurück. "Die Behörden haben nicht aufgrund unserer Aussagen falsche Strafen ausgestellt." Dass Betroffene gegen verhängte Geldstrafen klagen, das sei ein normaler Vorgang in einem Rechtsstaat.
Anreize für Arbeitslose
Sebastian Kurz verteidigte Montagabend einmal mehr das Vorhaben, Arbeitslosen eine Einmalzahlung über 450 Euro zu überweisen, anstatt das Arbeitslosengeld grundsätzlich anzuheben.
Laut dem ÖVP-Chef hat Österreich im "internationalen Vergleich ein höheres Arbeitslosengeld". Und letztlich müsse es attraktiv bleiben, Arbeit anzunehmen. Kurz brachte das konkrete Beispiel von Erntehelfern und dem Tourismus - hier gebe es trotz der derzeit hohen Arbeitslosigkeit immer noch offene Stellen in Österreich.
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