Co2-Bepreisung: Ausnahmen für energieintensive Unternehmen

Co2-Bepreisung: Ausnahmen für energieintensive Unternehmen
Die bereits angekündigte Kompensation des Co2-Preises soll ab April 2023 von Unternehmen beantragt werden können.

Elf EU-Länder haben sie bereits, die Co2-Steuer. Österreich zieht jetzt nach und führt sie - durch die Teuerung wurde sie von Juli auf Oktober verschoben - ab kommenden Samstag, den 1. Oktober, ein. Die österreichische Version der Co2-Steuer startet mit einigen Ausnahmen für energieintensive Betriebe.

Grundsätzlich gilt: Eine Tonne Co2 soll künftig 30 Euro kosten. Bis 2025 soll das stufenweise auf 55 Euro angehoben werden. Weil das auch insbesondere energieintensive Unternehmen betrifft, die aktuell Energie zu deutlich erhöhten Preisen kaufen müssen, sollen diese Unternehmen für ihre Mehrausgaben kompensiert werden.

Die Regierung hat das bereits vor längerem angekündigt. Nun soll die Co2-Bepreisung-Kompensation für Unternehmen umgesetzt werden. Anspruchsberechtigten Betrieben wird ein Teil des Co2-Preises rückerstattet, heißt es am Donnerstag in einer Aussendung des Finanzministers Magnus Brunner (ÖVP). Damit sollen energieintensive Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, heißt es weiter. 

Ab April 2023 beantragbar

Ab April 2023 können Unternehmen den Anspruch für insgesamt ein gesamtes und abgelaufenes Kalenderjahr geltend machen. Der Anspruch wird quartalsmäßig abgerechnet. Da die Co2-Bepreisung erst am 1. Oktober eingeführt wird, kann die erste Kompensationsforderung erst im April 2023 beantragt werden, erklärt das Finanzministerium.  

Wer wird kompensiert?

Anspruch auf die Kompensation haben dann auch Unternehmen, die bereits im Rahmen des EU-Emissionshandels Emissionszertifikate kaufen müssen. Sie sind dadurch von diesem nationalen Emissionshandel (Co2-Bepreisung) ausgenommen. Energieintensive produzierende Unternehmen (Carbon Leakage) erhalten durch die Kompensation je nach Betroffenheit bis zu 95 Prozent der Co2-Bepreisung zurück.

Durch die Härtefall-Regelung erhalten auch energieintensive Unternehmen, die nicht als Carbon-Leakage gelten, und einen konkreten Schwellenwert überschreiten, ebenfalls bis zu 95 Prozent des Co2-Preises. 

In der Landwirtschaft gelten spezielle Regeln: Hier kommt eine pauschale Kompensation pro Hektar Bewirtschaftungsfläche. 

"Wir dürfen unsere Betriebe beim ökologischen Wandel nicht überfordern oder verlieren. Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass wir die Abhängigkeit von fossiler Energie langfristig reduzieren müssen, gleichzeitig behalten wir die Wettbewerbsfähigkeit und damit verbundene Arbeitsplätze unserer Wirtschaft im Auge. So wie es für die Bürgerinnen und Bürger mit dem Klimabonus eine Entschädigung gibt, helfen wir auch den Unternehmen im Land beim Einstieg in den Ausstieg von fossiler Energie. Angesichts der herausfordernden geopolitischen Lage gehe ich von einer raschen Entscheidung der Kommission aus, immerhin sind es die gemeinsamen Klimaziele, die wir mit dieser Maßnahme erreichen wollen", erklärt Magnus Brunner die Notwendigkeit einer Kompensation. 

Derzeit liege der Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Notifikation vor, erklärt das Finanzministerium.  

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