Chat-Überwachung: Positive Experten-Stellungnahme zu Entwurf

Chat-Überwachung: Positive Experten-Stellungnahme zu Entwurf
Frist für die Begutachtung der politisch umstrittenen Reform endet am 25. September.

Der vereitelte Anschlag auf eines der Taylor-Swift-Konzerte in Wien könnte dazu führen, dass die lang diskutierte und vor allem von der ÖVP geforderte Möglichkeit zur Überwachung von Chats von Terrorverdächtigen bald Realität wird. 

Wie berichtet, ist ein entsprechender Gesetzesentwurf nach längerem Gezerre zwischen ÖVP und Grünen zuletzt in Begutachtung gegangen. Diese endet am 25. September, also kurz vor der Wahl. 

Inzwischen sind erste Stellungnahmen eingegangen, die das Vorhaben durchaus positiv bewerten. „Der Bedarf an der Überwachung von unverschlüsselten wie verschlüsselten Inhalten ist für den Bereich des Staatsschutzes zweifellos gegeben“, schreibt der Strafrechtler Farsam Salimi in seinem Statement, das dem KURIER vorliegt. „Das österreichische Sicherheitsrecht hinkt in diesem Punkt schlicht realen Gegebenheiten der Kommunikationstechnologie hinterher.“ Deshalb, so der Experte, sei man von den Überwachungsergebnissen ausländischer Behörden abhängig, was „kein haltbarer Zustand“ sei. 

Der Jurist plädiert nicht nur für eine entsprechende Anpassung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes zur Prävention schwerer Gefahren. Vielmehr sollte auch die Strafprozessordnung eine entsprechende Regelung erhalten, um bereits erfolgte Terroranschläge aufdecken zu können. 

Laut Salimi sei auch ausreichend definiert, wann die Überwachung zum Einsatz kommen soll. „Eine uferlose Anwendung ist daher aus diesem Blickwinkel ausgeschlossen.“ 

„Durchaus sachgerecht“ erscheint für ihn auch, dass für die Bewilligung einer solchen Maßnahme das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein soll. 

Kommentare