Chat-Affäre: Wie Thomas Schmid ins Parlament gezwungen werden könnte
Thomas Schmid: Am Ende landet man bei den meisten Malversationen und Korruptionsvermutungen, die die Justiz seit mehr als 2,5 Jahren untersucht, bei dem früheren ÖVP-Pressesprecher und ÖBAG-Boss. Oder genauer: bei seinem Mobiltelefon und den darauf gespeicherten Chats.
Sie waren es, die im Herbst zum Sturz von Parteichef und Kanzler Sebastian Kurz geführt haben; sie waren es, die vor wenigen Wochen zu einem U-Haftbefehl gegen die früheren Familienministerin Sophie Karmasin geführt haben; und sie waren es auch, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass es den laufenden ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss überhaupt gibt.
Vor der Justiz, konkret der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA, musste Schmid bereits im März aussagen. Daran konnte auch die Tatsache nichts ändern, dass der gefallene ÖBAG-Boss nicht mehr in Österreich lebt und seinen Hauptwohnsitz nach Amsterdam verlegt hat. Die Justiz verfügt über Amtshilfeabkommen, zur Not hätten niederländische Staatsanwälte bzw. die Polizei Schmid vorgeladen, einvernommen – oder geholfen, ihn nach Österreich zu bringen.
Etwas anders ist die Sache beim parlamentarischen ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss. Hier galt bislang die Regel: Wer im Ausland lebt, dem kann die Parlamentsdirektion keine Ladung zustellen – ergo kann auch niemand im U-Ausschuss zur Aussage verpflichtet werden, sofern er nicht in Österreich gemeldet ist.
Das könnte sich nun ändern.
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