Was die Frage der Bilanzlegung angeht, bleibt Zadić bei den bereits deponierten Forderungen. Diese lauten: Die Strafen für verspätet vorgelegte Bilanzen sollen angehoben und neue Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Konzerns beschlossen werden; auch sollten Firmenbuch-Richter von sich aus Verfahren mit höheren Strafrahmen einleiten dürfen; und bei Holding-Gesellschaften hält es die Justizministerin für zielführend, nicht nur AGs, sondern auch „Töchter“ wie GesmbHs zusammenzurechen, um mehr Transparenz ins System zu bringen.
Dem nicht genug, will Zadić auch bei Privatstiftungen Veränderungen, oder besser: Verschärfungen, durchbringen.
Tatsächlich spielen in der Signa-Pleite Privatstiftungen, die Signa-Gründer René Benko bzw. seiner Familie zugeordnet werden können, eine wesentliche Rolle. Doch während Privatstiftungen bei Prüfungspflichten und Konzernabschlüssen ähnlich behandelt werden wie GesmbHs, sind sie von den Offenlegungspflichten im Firmenbuch befreit.
Die Justizministerin will dies dahingehend ändern, dass die für AGs und GesmbHs bestehenden Offenlegungspflichten auf Privatstiftungen ausgeweitet werden.
Mit dem Koalitionspartner sind die jüngsten Vorstöße der Grünen kaum bis gar nicht abgestimmt. In der ÖVP-Führung hält man den Vorstoß des Koalitionspartners für „populistisch“. Argumentiert wird dies damit, dass im derzeitigen Stadium der Signa-Pleite noch überhaupt nicht abschätzbar sei, ob und welche Gesetzesverschärfungen die Signa-Pleite hätten vermeiden können.
Die Idee, die Strafhöhen für verspätet vorgelegte Bilanzen an der Bilanz-Summe eines Konzerns zu orientieren, wird im Regierungsteam der ÖVP als „überlegenswert“ bezeichnet. Wie man sich zu den Vorstößen der Grünen positioniert, ist aber offen: Ein ÖVP-internes Treffen kommende Woche soll Klarheit bringen.
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