Causa Kurz: ÖVP-Kritik an "Vorverurteilung"

Causa Kurz: ÖVP-Kritik an "Vorverurteilung"
Die 104 Seiten Anordnung zur Hausdurchsuchung würden dem Gesetz widersprechen und wirken wie ein Urteil, sagt der Anwalt und Ex-Abgeordnete Georg Vetter.

Der frühere ÖVP-EU-Abgeordnete Richard Seeber wurde am Montag (nicht rechtskräftig) am Innsbrucker Landesgericht vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen. Er soll  an einen Berater Scheinrechnungen  von  400.000 Euro ausgestellt haben. Richter Andreas Mair erklärte, Seeber werde im Zweifel freigesprochen.
Anklagebehörde im Fall Seeber ist die WKStA –  die  gleiche Staatsanwaltschaft, die auch gegen Sebastian Kurz ermittelt. Kurz beteuert ja, die WKStA sei auch in seinem Fall auf dem Holzweg.
Bereits letzte Woche hatte es aus Sicht der ÖVP gute Neuigkeiten von der Justiz gegeben. Christian Pilnacek wurde vom Vorwurf des Verrats eines Amtsgeheimnisses freigesprochen (hier klagte die Staatsanwaltschaft Innsbruck und nicht die WKStA an).  Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister  Hartwig Löger wurden eingestellt, eine Anzeige gegen Gernot Blümel wegen Falschaussage im U-Ausschuss niedergelegt.

ÖVP-„Warnungen“

Dieses Momentum nutzt die ÖVP nun einmal mehr, um vor „bedenklichen Entwicklungen in der Justiz“ zu warnen. Dieses Mal steigt ein ehemaliger ÖVP-Abgeordneter und Wirtschaftsjurist in den Ring: Georg Vetter, der 2015 vom Team Stronach zur ÖVP wechselte.
Bei einem Gespräch mit mehreren Medien am Montag sagt Vetter, eine Wortwahl wie „linke Zellen in der WKStA“ würde er nicht verwenden. Trotzdem möchte der Ex-ÖVP-Mandatar vor einigen Missständen warnen. Seine Vorhalte gegenüber der Justiz im Detail:

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