Causa Ibiza: Ex-SPÖ-Chef Kern gibt Parteianwalt keine Freigabe für Aussage
Ermittlungen. Die Ibiza-Affäre treibt kuriose Blüten. Wie berichtet, sind Ex-SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda und Ex-SPÖ-Chef Christian Kern Mitte Oktober 2020 von der „Soko Tape“ einvernommen worden. Drozda sagte damals aus, dass der Wiener Anwalt M., der angebliche Auftraggeber des Ibiza-Videos, von der SPÖ für das gesamte Video-Material sechs Millionen Euro haben wollte. In Absprache mit Kern wurde ein Parteianwalt hinzugezogen. Der Parteianwalt und Anwalt M. führten dann am 24. April 2018 ein einstündiges Gespräch, währenddessen dem Parteianwalt auch Sequenzen des ein Jahr später veröffentlichten Ibiza-Videos vorgespielt wurden. Am Ende wollte die SPÖ mit dem dubiosen Ibiza-Video nichts zu tun haben und lehnte dankend ab.
Fakt ist: Die Ermittler wollten nun den Parteianwalt zum Gespräch mit Anwalt M. einvernehmen. Dazu sollten ihn die SPÖ und Kern von der Verschwiegenheitspflicht entbinden. Die SPÖ kam dem Wunsch nach, aber Kern legte sich quer, obwohl er noch im Oktober 2020 eine Freigabe angekündigt hatte.
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