Causa Chorherr: WKStA soll zehn Anklagen planen
Es wird eng. Er hoffte auf eine Diversion. Sein Anwalt Richard Soyer legte auf mehreren Seiten dar, warum das Verhalten von Ex-Grünen-Spitzenpolitiker Christoph Chorherr in der Spendenaffäre zwar ein „Fehler“ war, dieser Fehler hätte aber keinerlei strafrechtliche Relevanz.
Alle Bedingungen für „eine Diversion seien damit erfüllt“, so Soyer in dem Schreiben an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Mai, das der KURIER am Montag veröffentlichte.
Doch die WKStA scheint von diesem Antrag inklusive einer Erläuterung nicht beeindruckt zu sein, denn laut einem „Presse“-Bericht sollen von den insgesamt 44 Verdächtigen in der Spendenaffäre zehn Verdächtige angeklagt werden. Das geht angeblich aus dem Vorhabensbericht der WKStA an die Oberstaatsanwaltschaft Wien hervor. In der WKStA wollte man das nicht bestätigen.
Worum geht es in der Causa? Auf jeden Fall sind jede Menge klingende Namen verwickelt. Christoph Chorherrs früherer Charity-Verein „Social Sustainable Architecture“ errichtete mit Förderungen und privaten Spenden acht Kindergärten, zwei Schulen und zwei Einrichtungen für Behinderte in Südafrika. Dafür sollen Spenden von Immobilieninvestoren wie Michael Tojner oder den Soravia-Brüdern geflossen sein.
Als Gegenleistungen soll es Umwidmungen gegeben haben. Chorherr war damals Planungssprecher der Grünen – und die Grünen waren Koalitionspartner der SPÖ in Wien. Alle Beschuldigten bestreiten diesen Vorgang. Die WKStA ermittelt wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Bestechlichkeit und der Bestechung.
Weisungsrat am Zug
Allerdings handelt es sich vorerst um einen Vorhabensbericht der WKStA. Das heißt noch nicht, dass es tatsächlich zu zehn Anklagen kommen wird.
Warum ist das so? Die Spendenaffäre rund um Chorherr ist ein sogenanntes „clamoroses“ Verfahren, also einer jener Fälle, die unter großem Medieninteresse stehen. Nicht nur der Wiener Ex-Planungssprecher der Grünen ist darin verwickelt, sondern auch zahlreiche große Investoren.
Causen wie diese unterliegen der Berichtspflicht. „Der Vorhabensbericht liegt nun in der Oberstaatsanwaltschaft. Wir prüfen ihn und dann geht er weiter ins Ministerium, wo über die nächsten Schritte entschieden wird“, bestätigt der Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft. Ungefähr vier Wochen werde die Oberstaatsanwaltschaft für die Prüfung des Vorhabensbericht benötigen. Der nächste Schritt liegt dann bei der Ministerin.
Der Weisungsrat und Ministerin Alma Zadić haben dann das letzte Wort, ob Anklage erhoben wird, das Verfahren eingestellt wird, oder Chorherr möglicherweise eine Diversion bekommt, die er im Mai beantragt hat.
Reform notwendig
Experten schätzen, dass die Entscheidung noch mehrere Monate dauern wird. Per Weisung könnte die Ministerin eingreifen.
Gerade die Tatsache, dass eine grüne Justizministerin nun entscheiden muss, ob ein namhafter ehemaliger Spitzenpolitiker der Wiener Grünen auf die Anklagebank muss oder nicht, zeigt, dass es eine dringende Reform der Weisungskette in der Justiz benötigt.
Derzeit bastelt eine Expertengruppe daran, wie das Amt eines Bundesstaatsanwalts aussehen könnte. Dieser oder ein mehrköpfiges Gremium würde dann künftig in „clamorosen Fällen“ mit Ex-Politikern und Prominenten entscheiden, ob es tatsächlich zur Anklage kommt.
Noch aber liegt der Ball bei Zadić. Eine unangenehme Situation für die Justizministerin.
Kommentare