Die Spendenaffäre rund um Chorherr ist ein sogenanntes „clamorose“ Verfahren, also einer jener Fälle, die unter großem Medieninteresse stehen. Nicht nur der Wiener Ex-Planungssprecher der Grünen ist darin verwickelt, sondern auch zahlreiche große Investoren mit klingenden Namen wie Michael Tojner, Erwin Soravia oder Willi Hemetsberger oder Immobilienentwickler Günter Kerbler sowie die Signa-Gruppe. Der Verdacht der WKStA: Die finanzstarken Investoren spendeten für Chorherrs Schulprojekt-Verein, dem Chorherr einst vorstand. Als Gegenleistung gab es dafür Umwidmungen. Im Raum steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Bestechlichkeit und der Bestechung. Alle Beteiligten bestreiten die Vorwürfe.
Causen wie diese unterliegen der Berichtspflicht. „Der Vorhabensbericht ist in der Oberstaatsanwaltschaft: Wir prüfen ihn und dann geht er weiter ins Ministerium, wo über die nächsten Schritte entschieden wird“, bestätigt der Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft .
Der Weisungsrat der Ministerin hat dann das letzte Wort, ob Anklage erhoben wird, das Verfahren eingestellt wird oder Chorherr möglicherweise eine Diversion bekommt, die er im Mai erst beantragt hat. Experten schätzen, dass die Entscheidung noch mehrere Monate dauern wird. Per Weisung könnte die Ministerin eingreifen.
„Das ist eine heikle Situation für Zadić. Bei umgekehrten Vorzeichen, wenn ein ÖVP-Justizminister über so einen Fall entscheiden müsste, wäre die Diskussion in der politischen Landschaft aber eine viel größere und vor allem lautere“, so Politberater Thomas Hofer.
Allerdings, räumt Hofer auch ein, dass die ÖVP diese Situation mit ihren Attacken auf die Justiz selbst verschuldet hat.
Trotzdem findet es Hofer erstaunlich, dass die Tatsache, dass Chorherr im Mai um eine Diversion ansuchte, kaum für politische Debatten sorgte. Auch auf Twitter halten sich die politischen Kommentatoren mit ihren Einschätzungen zurück.
Denn eine Diversion würde in Chorherrs Fall ermöglichen, das Strafverfahren zu beenden, ohne dass ein Strafverfahren durchgeführt und ein Urteil gefällt werden muss. Ein formelles Schuldeingeständnis ist der Antrag auf Diversion nicht, aber Chorherr gibt damit ein Fehlverhalten zu. Als Diversionsmaßnahme kommt eine Geldbuße oder die Erbringung gemeinnütziger Leistungen infrage. Die Frage, die sich nun aufdrängt: Lässt Zadić zu, dass sich der Ex-Grüne Chorherr so aus der Affäre ziehen kann? IM
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