Diesem Wunsch kam Blümel nicht nach, weil er datenschutzrechtliche Bedenken hatte. Die Opposition wandte sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und strebte eine Exekution an.
Diese heiße Kartoffel gab der VfGH an das Staatsoberhaupt ab. Van der Bellen musste entscheiden, ob tatsächlich alle Akten geliefert werden. Er leitete schließlich eine Exekution ein, die von einer Richterin vom Wiener Straflandesgericht abgewickelt wurde.
So weit die brisante Story. Für Blümel war die Causa nicht nur imagemäßig ein Desaster, sondern hatte auch ein strafrechtliches Nachspiel. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer zeigte Blümel an. Für den roten Abgeordneten war das Vorgehen ein „lupenreiner Amtsmissbrauch“.
Nicht nur Blümel, sondern auch der Chef der Finanzprokuratur und ehemaliger Innenminister, Wolfgang Peschorn, kam ins Visier der WKStA. Peschorn erhielt von Blümel den Auftrag, eine Vermittlerrolle zwischen Finanzministerium und dem Parlament einzunehmen, um eine Lösung für die gewünschte Aktenanlieferung zu finden. Der Versuch scheiterte.
Die WKStA war der Meinung, dass bei Peschorn der Verdacht bestehe, dass er als Beitragstäter zum Amtsmissbrauch agiert hatte.
Noch am 9. März 2022 sagte WKStA-Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig vor dem U-Ausschuss aus, dass gegen Peschorn deswegen Vorerhebungen laufen, weil er „entsprechend beteiligt war, die Lieferung nicht zeitnah zu machen“. Peschorn habe versucht „ein Prozedere zu entwickeln, wie die Daten aussortiert und selektiert werden sollten, damit nicht alles geliefert werden muss. Das ist die Beitragshandlung“, erklärte der Oberstaatsanwalt.
Dass Peschorn als Beamter den Auftrag des Finanzministers ausführte, war der WKStA schon ein Anfangsverdacht wert. Zehn Monate wurde das Vorverfahren geführt.
Drei Vorhabensberichte wurden in dieser Causa von der WKStA an den Weisungsrat, der die Ministerin in solchen Fällen berät, geschickt. „Man warte nun die Entscheidung ab“, sagte Weratschnig Anfang März.
Nur neun Tage nach der Aussage Weratschnigs vor dem U-Ausschuss stand fest, dass die WKStA von weiteren Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs „absehen wird“. Das bestätigte die WKStA auch gegenüber dem KURIER. Die Vorerhebungen haben den Verdacht offenbar nicht erhärten können. Ob die WKStA zu diesem Ergebnis kam oder der Weisungsrat, das ließ nicht herausfinden.
Peschorn, der am Donnerstag als Auskunftsperson geladen ist, fällt damit eine große Last von den Schultern.
Blümel wird auch erleichtert sein. Politisch nützt ihm diese Entscheidung nichts mehr.
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