Causa Blümel: Rot, Blau und Pink beantragen Sondersitzung kommende Woche

Opposition verlangt unabhängige Kontrolle
Der Opposition wird der Wirbel rund um angebliche Parteispenden eines Glücksspielkonzerns zu viel - sie fordern Aufklärung gegenüber dem Parlament.

Die Volkspartei kommt derzeit nicht aus den Schlagzeilen: Nun beantragt die Opposition geschlossen und gemeinsam eine Sondersitzung des Nationalrates zur Causa Blümel und Parteispenden.

Blümel sei wegen der Causa und der Hausdurchsuchung wie gelähmt, kritisiert Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Dem Vernehmen nach sind sich SPÖ, FPÖ und Neos einig, das die Thematik in einer Sondersitzung im Hohen Haus debattiert werden soll.

SPÖ, FPÖ und Neos verlangen, dass Blümel "angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe" gegen ihn Rede und Antwort steht. Die Sondersitzung müsse nun so schnell wie möglich stattfinden, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung am Freitag.

Das Pressestatement Blümels am Donnerstag nannten FPÖ-Klubchef Herbert Kickl und die Fraktionsvizevorsitzenden Jörg Leichtfried (SPÖ) und Nikolaus Scherak (Neos) "skurril". Der Finanzminister habe die Verdachtsmomente in keiner Weise entkräften können. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass ein amtierender Finanzminister Beschuldigter der Justiz sei und bei ihm eine Razzia – die ja von einem Richter angeordnet werden müsse – durchgeführt werde.

Blümel nimmt am Nachmittag Stellung

Gernot Blümel hat in der Zwischenzeit angekündigt, um 14:30 Uhr eine Presseerklärung abgeben zu wollen. 

Der KURIER wird live berichten.

Hausdurchsuchung wegen Medien-Leak vorgezogen

Die gestrige Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ist vorgezogen worden, weil Medien zuvor über dessen Beschuldigtenstatus rund um mutmaßliche Parteispenden durch die Novomatic berichtet hatten.

In einer Aussendung heißt es dazu: "Aufgrund des medialen Interesses an dem Verfahren rund um Gernot Blümel und die Einhaltung der internen Berichtspflichten hält die Sektionschefin Barbara Göth-Flemmich fest: "Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft muss in Fällen von öffentlichem Interesse zumindest drei Tage vor Durchführung einer geplanten Maßnahme an die Oberstaatsanwaltschaft Wien berichten. Im vorliegenden Fall musste die Durchführung der Maßnahme aufgrund des medialen Bekanntwerdens des Beschuldigtenstatus aus kriminaltaktischen Gründen jedoch vorgezogen werden. Es war daher nicht mehr möglich, die 3-Tages-Berichtspflicht einzuhalten."

Auch Grüne machen Koalitionspartner Druck

"Minister Blümel hat unsere Erwartungen nicht erfüllt", postete auch die Klubchefin der Grünen Sigi Maurer am Freitag. Er habe die Frage nach Spenden an parteinahe Organisationen nicht beantwortet.

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