„Wie das türkise Kartenhaus zusammenstürzt...“
„Ganz Österreich wird gerade Zeuge, wie das türkise Kartenhaus in sich zusammenstürzt. Wir haben eine Pandemie, die größte Wirtschafts- und Sozialkrise der Zweiten Republik zu bewältigen, gleichzeitig versinken Teile dieser Regierung im Korruptionssumpf“, twitterte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner gestern.
"Keinen Tag länger"
Ins selbe Horn stießen gestern Vertreter der Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und Neos. Blümel könne nicht Beschuldigter in Ermittlungen wegen Bestechung durch einen Glücksspielkonzern und gleichzeitig oberste Fachaufsicht für diesen Glücksspielbereich sein, befand etwa Jan Krainer, SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss.
Blümel könne „keinen Tag länger“ Finanzminister bleiben, ohne dass die Vorwürfe restlos aufgeklärt seien. In einem kurzen Pressestatement sprach Blümel zwar von einer „unangenehmen Situation“, aber er werde den „Aufforderung der Opposition sicher nicht nachkommen“.
Denn es handle sich „um falsche Vorwürfe“. Die ÖVP habe nie Spenden von „Tabak- oder Waffenproduzenten und auch von keinem Glücksspielproduzenten angenommen“, rechtfertigte sich der Finanzminister.
Appelle an Kurz und VdB
Für FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker gibt es in der Causa „keine andere Option“ als Blümels Rücktritt. Sollte dieser nicht erfolgen, sieht Hafenecker Bundeskanzler Sebastian Kurz in der Pflicht: „Kurz muss wissen, was zu tun ist, und den Finanzminister entlassen.“
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz forderte gar ein Machtwort von Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Auch Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger meinte, „das geht sich nicht mehr aus – Gernot Blümel muss zurücktreten“.
Unabhängiges Gericht
Der grüne Koalitionspartner der ÖVP schloss sich den Rücktrittsforderungen vorerst nicht an, aber: „Minister Blümel muss unverzüglich alles dazu beitragen, um die Vorwürfe zu klären“, erklärte die grüne Klubchefin Sigrid Maurer in einem mahnenden Statement.
Sie erinnerte auch daran, dass die Hausdurchsuchung „nach Bewilligung durch ein unabhängiges Gericht“ durchgeführt worden sei.
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