Der Kronzeuge liest mit: Schmid hat jetzt volle Akteneinsicht
Vergangene Woche hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen 1.435-seitigen Bericht zur Auswertung der Daten in der ÖVP-Inseratencausa in den Casag-Akt gelegt (der KURIER berichtete).
Mitgelesen hat mit hoher Wahrscheinlichkeit Thomas Schmid. Zumindest hat der Kronzeuge seit 3. Juli volle Akteneinsicht, wie der KURIER erfuhr.
Akteneinsicht ist dazu da, dass sich Beschuldigte ein Bild davon machen können, welche Beweise gegen sie vorliegen und sich verteidigen können. Zeugen haben für gewöhnlich keine Akteneinsicht – es sei denn, sie können ein „berechtigtes Interesse“ begründen.
Schmid ist weder Beschuldigter, noch ist er ein „gewöhnlicher Zeuge“. Er ist Kronzeuge. In seinem Antrag auf Akteneinsicht argumentiert er, dass die Ermittlungen gegen ihn nur „unter Vorbehalt“ eingestellt worden seien und wieder aufgenommen werden könnten, sollte er seinen Verpflichtungen als Kronzeuge nicht genügen.
Seine Schlussfolgerung, er sei so lange Beschuldigter, bis endgültig feststehe, dass er kein Beschuldigter sei, weist die WKStA zurück: Er habe gegenwärtig nur die Rechtsstellung eines Zeugen.
„Kein Ermessen, sondern Pflicht“
Worin genau sein „rechtliches Interesse“ besteht, formuliert die Behörde in der Bewilligung, die dem KURIER vorliegt, für ihn aus: Als Kronzeuge habe er die Gefahr einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu gewärtigen, „sollten sich insbesondere die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen als falsch herausstellen“.
Ohne Aktenkenntnis wäre es Schmid unmöglich, „auf allfällige Indizien zur Falschheit seiner Depositionen zu reagieren oder diese gegebenenfalls zu entkräften“, schreibt die WKStA.
Es reicht schon die Gefahr einer Wiederaufnahme, um seine Rechtssphäre zu beeinträchtigen. Also wartet man nicht, bis er Beschuldigter wird und automatisch Akteneinsicht bekommt – sondern gibt sie ihm jetzt schon.
Das sei „keine Ermessensentscheidung der WKStA, sondern eine gesetzliche Pflicht“, erklärt Sprecher Martin Ortner auf KURIER-Anfrage.
Ständige Vorwürfe
Schmids Sorge ist nicht ganz aus der Luft gegriffen: „Allfällige Indizien“ bringen Beschuldigte im Casag-Komplex immer wieder vor – mit dem Ziel, ihn als Kronzeugen zu diskreditieren. Erst im April hat Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz ihn wegen Falschaussage im Postenschacher-Prozess gegen Ex-ÖVP-Klubchef August Wöginger angezeigt und noch ein Konvolut aus alten Falschaussage-Vorwürfen nachgelegt. Das wird gesondert geprüft.
„Wahrnehmung schildern und nicht, was sie im Akt lesen“
Dass Schmid in Anbetracht der ständigen Angriffe wohl ein berechtigtes Interesse habe, in den Casag-Akt zu schauen, kann Robert Kert, Strafrechtsprofessor an der WU Wien, nachvollziehen.
Ob der Kronzeuge wirklich den ganzen Casag-Akt sehen muss – inklusive aller Neuzugänge wie den aktuellen – stellt der Experte aber infrage: „Man muss abwägen, ob das öffentliche Interesse überwiegt – an einer korrekten Strafverfolgung mit Zeugen, die ihre Wahrnehmungen schildern und nicht das, was sie zwischendurch im Akt gelesen haben.“
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