BVT-Skandal: Hat das Innenministerium die Staatsanwaltschaft manipuliert?

BVT-Skandal: Hat das Innenministerium die Staatsanwaltschaft manipuliert?
Obwohl die Razzia laut Oberlandesgericht Wien rechtswidrig war, werden die beschlagnahmten Unterlagen und Daten vorerst nicht zurückgegeben.

Jetzt ist der Skandal perfekt. Die umstrittene Razzia Ende Februar 2018 im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ( BVT) entpuppt sich nun als strafprozessliches Debakel – und zwar für Justiz und Innenministerium. Denn das Oberlandesgericht Wien hat nun alle Durchsuchungsanordnungen in Sachen BVT – bis auf eine Ausnahme – als rechtswidrig aufgehoben. Mit der Begründung: „Die notwendigen Voraussetzungen für die Bewilligung der Hausdurchsuchung lagen nicht vor.“

Auf der Strecke bleibt damit vorerst der zuständige Journalrichter, der die umstrittene Razzia spät abends telefonisch genehmigt hat. Er hat sich offenbar auf die Angaben der Korruptionsstaatsanwaltschaft über die angebliche „Gefahr im Verzug“ verlassen. Er wurde angeblich von der Korruptionsstaatsanwaltschaft über die fragwürdige Involvierung von Kickls Generalsekretär Peter Goldgruber nicht vollständig informiert.

„Korrupt wie noch nie“

Für die Oppositionsparteien ist der Richter, der eigentlich einen guten Ruf hat, ein Bauernopfer. Sie schießen sich dagegen auf Innenminister Herbert Kickl ein. Er soll seinem Generalsekretär Peter Goldgruber aufgetragen haben, im Innenministerium, das „derzeit so korrupt sei wie noch nie“, aufzuräumen. Das habe Goldgruber „vor der Anordnung der Hausdurchsuchungen bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgetragen“, hält das Oberlandesgericht in seinem Urteil fest. Goldgruber gehe sogar „von einer kriminellen Organisation im BMI aus“. Damit war unter anderem das BVT gemeint.

Kickl ist der gefährlichste Innenminister der Zweiten Republik und ein Rücktritt ist überfällig“, sagt Nationalrat Jan Krainer, SP-Fraktionsführer im BVT-U-Ausschuss zum KURIER. „Kickl und seine Kabinettsmitarbeiter haben die Hausdurchsuchung forciert, die Belastungszeugen ausgesucht, dann die Reihenfolge der Befragungen organisiert und somit die Korruptionsstaatsanwaltschaft regelrecht manipuliert.“

„Gestern war ein guter Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Österreich. Das OLG Wien hat den Innenminister und sein Kabinett eindeutig in die Schranken verwiesen und aufgezeigt, dass derartige Vorgehensweisen in einem Rechtsstaat nichts zu suchen haben", sagt Neos-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper zum KURIER.

In dem 26 Seiten starken OLG-Urteil, das die renommierten Verteidiger Otto Dietrich, Johannes Neumayer und Martin Riedl für die verdächtigen BVT-Mitarbeiter erstritten haben, wird die Hausdurchsuchungsanordnung zerpflückt. Der Journalrichter habe „ohne aus dem Akt ersichtliche Dringlichkeit“ die Hausdurchsuchung angeordnet.

„Die Erforderlichkeit dieser Maßnahme zur Auffindung sicherzustellender oder auszuwertender Beweismittel und Spuren kann nicht nachvollzogen werden“, stellten die Oberrichter fest.

Amtshilfe ausreichend

Statt der Razzia, für die sogar ein Pressesprecher der Wiener Polizei zum BVT geschickt wurde, hätte die Staatsanwaltschaft die Akten vom BVT nur anfordern müssen. „Aus Amtsräumen wird grundsätzlich nicht beschlagnahmt“, urteilt das OLG Wien.

„Braucht ein Gericht Akten aus behördlichem Gewahrsam, hat es in Amtshilfe darum zu ersuchen.“ Diese zwischenbehördliche Unterstützung hätte die Staatsanwaltschaft an BVT-Direktor Peter Gridling richten müssen. Doch diese Amtshilfe wollte man offenbar aushebeln, indem Gridling selbst als „oberstes Organ“ des BVT zuvor zum Verdächtigen gemacht wurde.

Doch für eine solche „Ausnahme“ fehlten begründete Vorwürfe gegen Gridling. Laut Oberlandesgericht hätte in diesem Fall das Innenministerium als vorgesetzte Organisationseinheit Amtshilfe leisten müssen.

"Damit liegt der Verdacht nahe, dass die gegen Gridling vorgebrachten Anschuldigungen lediglich ein Vorwand waren, eine Hausdurchsuchung genehmigt zu bekommen", sagt Neos-Sicherheitssprecherin Krisper.

Kein Verwertungsverbot

Was passiert nun aber mit den bei der illegalen Razzia beschlagnahmten Unterlagen, Daten und Datenträgern? Laut Oberlandesgericht ist dafür das Landesgericht Wien als erste Instanz zuständig. Es muss mittels eigener Beschlüsse die Beschlagnahme dieser mutmaßlichen Beweismittel anordnen oder deren Sicherstellung aufheben. Anders als im amerikanischen Rechtssystem gibt es hierzulande kein Verwertungsverbote für illegal beschlagnahmte Unterlagen.

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Justizminister Josef Moser

Moser will prüfen

ÖVP-Justizminister Josef Moser kündigte eine umfassende Prüfung der Causa durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg an. Darüber hinaus kritisiert er das Vorgehen der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Moser betonte zugleich, dass man genau prüfen werde, welchen „Ermittlungsdruck“ es aus dem Innenministerium auf die Staatsanwaltschaft gab. Dass Kickl die Verantwortung für das Debakel bei der Justiz sieht, wollte der Justizminister nicht kommentieren.

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