FPÖ-Massenmails: Keine Immunitätsaufhebung bei Hofer und Strache

Nicht formal zuständig: Norbert Hofer (l.) und Heinz-Christian Strache
In der Causa Wahlkampf-Massenmails an Auslandsösterreicher verwies die FPÖ auf die formale Zuständigkeit des Bundesgeschäftsführers Hans Weixelbaum. Fernmeldebüro zog Antrag auf Immunitätsaufhebung bei Norbert Hofer und Heinz-Christian Strache zurück.

Die Fernmeldebehörde hat ihren Antrag auf Aufhebung der Immunität von FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zurückgezogen. Die FPÖ habe über ihren Anwalt eine Bestellungsurkunde vorgelegt, aus der hervorgehe, dass Hofer und Strache für das Massenmail an tausende Auslandsösterreicher im Hofburg-Wahlkampf nicht verantwortlich seien, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und dem Burgenland hatte Hofer und Strache verdächtigt, weil das Schreiben mit "Ihr Ingenieur Norbert Hofer" unterzeichnet ist und von der Absenderadresse fpoe.at stammte. Der in der Behörde zuständige Strafreferent Nikolaus Koller verwies auf das Parteistatut der FPÖ, wonach der Bundesparteiobmann - das ist Strache - das außenvertretungsbefugte Organ sei.

Nun haben die Freiheitlichen allerdings auf die Zuständigkeit der FPÖ-Bundesgeschäftsführung hingewiesen. Bundesgeschäftsführer ist Hans Weixelbaum, der anders als Hofer und Strache nicht im Nationalrat sitzt und somit keine parlamentarische Immunität genießt.

Es geht um formale Verantwortlichkeit

Der FPÖ-Abgeordnete Johannes Hübner, der die Freiheitlichen als Anwalt vertritt, bestätigte, gegenüber der Fernmeldebehörde die Verantwortlichkeiten dargelegt zu haben. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl sei zwar Hofers Wahlkampfmanager, aber: "Es macht einen Unterschied, ob jemand den Wahlkampf macht, also kreative Ideen liefert, oder für die Ausführung formal verantwortlich ist."

"Wenn das jemand auf seine Kappe nimmt", dann werde dieser von der Behörde auch als "Vis a Vis" im Verfahren betrachtet. "Was hier stattfindet, ist ein Wechsel der Verantwortlichkeit", erklärte Koller. Bei Firmen, die gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen, sei das ähnlich, beispielsweise wenn der Geschäftsführer auf die Zuständigkeit des Marketingleiters verweist.

Den Antrag auf Aufhebung der Immunität verteidigte Koller. Dies sei nötig gewesen, weil schon eine Anfrage an Hofer und Strache bereits eine Ermittlung, eine sogenannte Verfolgungshandlung, gewesen wäre, die der Immunität widersprochen hätte.

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