Aufregung um "unerwünschte" Hofer-Post

Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer wendet sich an Auslandsösterreicher.
FPÖ hat Wählerdaten zwar legal erhalten, für den Massenversand von Wahlwerbung darf man die Mailadressen aber nicht verwenden.

"Ist es normal, dass der Bundespräsidentschaftskandidat Herr Norbert Hofer Zugang zu den email-Adressen der Auslandösterreicher hat?", will eine KURIER-Leserin wissen und schickt einen Brief mit, den sie kürzlich von der Adresse buero.hofer@fpoe.at erhalten hat.

Norbert Hofer möchte in dem Schreiben darüber aufklären, dass er keineswegs gegen die Briefwahl sei - derlei "unschöne und unwahre" Gerüchte würden vom politischen Gegner gestreut. "Ich möchte niemals den Auslandsösterreichern ihr Wahlrecht entziehen", heißt es in dem Brief. Und er lobt die Auslandsösterreicher als "einzigartige Visitenkarte unseres wunderbaren Landes".

Die netten Worten sind offenbar nicht überall gut angekommen, so empören sich auch auf Facebook einige Empfänger über die unwillkommene Post und äußern datenschutzrechtliche Bedenken.

"Die Verwendung dieser Daten zur Wählerinformation ist laut den uns erteilten Rechtsauskünften legal", erklärt die FPÖ in einer Stellungnahme an den KURIER.

Weitergabe der Daten an FPÖ ist legal

Auf KURIER-Anfrage im Innenministerium (BMI) ist die Frage der KURIER-Leserin schnell geklärt: Laut Paragraf 3, Absatz 5 im Wählerevidenzgesetz ist jede Gemeinde verpflichtet, ihre automatisierten Daten aus dem Wählerverzeichnis an das Innenministerium weiterzugeben. "Die Parlamentsparteien erhalten diese Daten halbjährlich", erklärt BMI-Sprecher Karl-Heinz Grundböck. Auslandsösterreicher müssen - wenn sie wählen wollen - ja in einer Gemeinde registriert sein, und als Kontaktadresse geben viele dort ihre eMail-Adresse an.

Bezüglich der Verwendung dieser eMail-Adressen ist die Sache etwas komplizierter: Während Wahlwerbung per Post unbeschränkt erlaubt ist, verbietet es das Telekommunikationsgesetz, elektronische Post ohne Einwillung des Empfängers zu versenden. Voraussetzung ist, dass die Zusendung mehr als 50 Personen betrifft, bzw. dass sie den Zweck der Direktwerbung erfüllt.

Zwar ist der Brief von Norbert Hofer nicht als "Wahlwerbung" gekennzeichnet, könnte aufgrund des Inhalts aber als solche gelten. So schreibt Hofer etwa: "In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Unterstützung meiner Ideen und Vorschläge." An wie viele Personen der Brief ging, ist nicht bekannt. Es leben etwa 400.000 Österreicher im Ausland.

Wahlwerbung per Mail verboten

Das zuständige Infrastrukturministerium weist auf KURIER-Anfrage auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Ob der konkrete Fall rechtswidrig ist, müsse ein Gericht prüfen, heißt es dort.

Für den Grünen Abgeordneten Dieter Brosz hingegen ist der Fall klar: "Ein solches Schreiben, kurz vor einer Wahl, ist ganz eindeutig eine Wahlwerbung." Ein weiterer Punkt fällt ihm auf: In dem Schreiben fehlt der Hinweis, wie man sich von derartigen Schreiben abmelden kann - wie es etwa bei einem Newsletter üblich ist.

Und auch die aktuelle Rechtsprechung deutet darauf hin, dass die FPÖ mit dem Schreiben an Auslandsösterreicher eine Grenze überschritten hat. NEOS Wien hat im Namen der Vorsitzenden Beate Meinl-Reisinger am Tag der Wiener Gemeinderatswahl im Oktober 2015 ungefragt eine SMS an 10.000 Nummern geschickt. Der Inhalt: "Heute ist Wahltag in Wien! Nütze deine Stimme und entscheide in welche Richtung Wien in Zukunft gehen soll. Beate Meinl-Reisinger."

Das Verwaltungsgericht verurteilte damals Matthias Strolz als Bundesparteivorsitzenden.


In einer früheren Version dieses Berichtes lautete der Titel: "Unerwünschte Hofer-Post ist legal". Das bezog sich auf die Weitergabe der Daten an die FPÖ, nicht auf deren Verwendung.

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