Hofburg-Wahl: Griss gegen neues Wählerverzeichnis

Kanditatin im ersten Wahlgang: Irmgard Griss
Irmgard Griss findet eine Neuerstellung der Wählerevidenz für die verschobene Stichwahl nicht legitim, sieht darin aber keinen Anfechtungsgrund.

Die ehemalige Bundespräsidentschaftskandidatin Irmgard Griss spricht sich dagegen aus, dass das Wählerverzeichnis für die Verschiebung der 2. Stichwahl neu erstellt wird. "Eine aktualisierte Wählerevidenz ist tatsächlich nur schwer damit vereinbar, dass nur die Stichwahl wiederholt wird", schreibt Griss heute auf ihrem Facebook-Account. In ihrem "Kommentar" schreibt die ehemalige Top-Juristin weiter: "Einerseits wird zwar den mittlerweile 16-Jährigen erlaubt zu wählen, allerdings ist ihr Wahlrecht eingeschränkt: Sie können nicht zwischen sechs Kandidaten wählen, sondern nur mehr zwischen zwei."

Griss erreichte im ersten Wahlgang am 24. April als unabhängige Kandidatin den dritten Platz und lag mit 18,9 Prozent der Stimmen nur rund 3 Prozent hinter Alexander Van der Bellen, der es als Zweiter in die Stichwahl gegen Norbert Hofer (FPÖ) schaffte.

Nicht anfechtbar

Anfechtbar werde die Wahl durch die neue Wählerevidenz aber nicht, so lange "das neue Gesetz als Verfassungsgesetz beschlossen wird", schreibt die frühere OGH-Präsidentin zudem. Verfassungsgesetze könne der Verfassungsgerichtshof nur dann inhaltlich prüfen, wenn sie zu einer Gesamtänderung der Verfassung führen. "Das kann man hier aber wohl nicht annehmen", kommentiert Griss.

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