BP-Wahl: Hofer will kein zweites Mal anfechten

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FPÖ-Kandidat: "Dieses Mal wird alles passen". Wahlduell völlig offen.

In vier Wochen werden die Österreicher zum dritten Mal an die Urnen gerufen, um den Nachfolger Heinz Fischers zu wählen. Ende der Woche starten beide Präsidentschaftskandidaten den Intensivwahlkampf. Wer letztlich in die Hofburg einzieht, ist offen.

Fix scheint jedenfalls: FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer will die BP-Wahl diesmal nicht mehr anfechten. "Dieses Mal wird alles passen", sagte Hofer am Mittwoch in der "ZiB2" auf ORF2. Er geht von einer ganz genauen Abwicklung aus und dass es deswegen keinen Grund für eine neuerliche Anfechtung gibt. Zu den nun fehlerhaften Wahlkarten sagte Hofer, es sei großes Glück, dass die Mängel so früh entdeckt wurden.

Eine im Juli vom Wahlkampfteam des grünen Kandidaten Alexander Van der Bellen geforderte Garantie, die Wiederholung der Stichwahl nicht anzufechten, lehnte die FPÖ aber ab.

BP-Wahl: Hofer will kein zweites Mal anfechten
Portrait von Alexander van der Bellen

Rennen völlig offen

Manche Meinungsforscher sehen jetzt - nach den Terroranschlägen samt Migrationsdebatte im Sommer - bessere Chancen für den 45-jährigen Dritten Nationalratspräsidenten. Andere halten es für möglich, dass Van der Bellen noch einmal viele nicht unbedingt grün-affine Wähler für sich gewinnen kann, die eine "blaue Hofburg" verhindern wollen, er könnte zudem vom "Brexit", also dem Thema EU-Mitgliedschaft profitieren.

Auch der Blick auf die ersten beiden Wahlrunden gibt keinen Aufschluss über die Favoritenrolle am 2. Oktober: Van der Bellen lag monatelang in den Umfragen vorne, dann wurde Hofer im ersten Wahlgang klar Erster (der sechs Kandidaten) mit einen Vorsprung von 586.753 Stimmen auf Van der Bellen - der letztlich als knapper Sieger (mit 50,35 Prozent) aus der nun aufgehobenen Stichwahl hervorging.

Leitfaden des Innenministeriums

Um keinen weiteren Grund zur Beanstandung zu geben, hat das Innenministerium den alten "Leitfaden" für die Wahlbehörden überarbeitet und erweitert. Auf 49 Seiten werden die Aufgaben der Wahlbehörden genau dargestellt - und zwei vom VfGH vorgegebene "Verbote" unterstrichen: Keine Wahlbehörde darf vor dem Wahlschluss bereits vorliegende Einzelergebnisse weitergeben, auch nicht die Bundeswahlbehörde. Deshalb erfahren die Österreicher die ersten Hochrechnungen nicht mehr wie gewohnt um Punkt 17.00 Uhr, sondern erst 10 bis 15 Minuten später.

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