Bildungsressort empfiehlt Corona-Stufenplan auch im Kindergarten

Auslastung der Kindergärten im Bundesländer-Vergleich unterschiedlich
Leitfaden mit Empfehlungen für Hygiene- und Präventionsmaßnahmen an die Länder.

Kindergärten fallen zwar in die Zuständigkeit der Bundesländer, das Bildungsministerium hat nun allerdings wie schon öfters im Verlauf der Corona-Pandemie Empfehlungen für den elementarpädagogischen Bereich vorgelegt. Neben den schon etablierten Maßnahmen - u. a. Händewaschen, Lüften, Vermeidung von Menschenansammlungen sowie Testen und Impfangebote an das Personal - enthalten diese nach den Schulen auch für die Kindergärten einen Stufenplan.

"Kinder in elementarpädagogischen Einrichtungen können nicht geimpft werden, deswegen müssen wir sie anders schützen", wird Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in den Salzburger Nachrichten zitiert. Mit seinem Leitfaden liegen nun Empfehlungen für Hygiene- und Präventionsmaßnahmen an die Länder vor, diese sollen laufend ergänzt werden.

Verbindliche Regelungen nur beim Personal

Österreichweit verbindliche Regelungen zur Corona-Prävention gibt es nur beim Personal: Dieses muss laut einer Novelle zur Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums mit Schulbeginn entweder geimpft sein oder einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dabei reichen vor dem 1. Oktober drei Antigentests pro Woche, danach muss ungeimpftes Kindergartenpersonal zumindest einmal pro Woche einen Antigen- durch einen PCR-Test von einer befugten Teststelle ersetzen.

Der vom Bildungsministerium empfohlene Stufenplan für die elementarpädagogischen Einrichtungen orientiert sich wie jener für die Schulen an der risikoadjustierten Sieben-Tage-Inzidenz, die die Ampel-Kommission jeden Donnerstag festlegt. Bei einem Wert bis 100 gilt dabei Stufe 1 (kein oder geringes Risiko): Hier wird den Kindergärten neben den Standard-Hygienemaßnahmen etwa empfohlen, bei Singen, Musizieren und Bewegung häufiger zu lüften. Außerdem müssen laut Verordnung des Gesundheitsministeriums alle externen Personen einen 3-G-Nachweis vorlegen sowie Maske tragen, etwa auch bei Elternabenden. Bei einem nur kurzen Aufenthalt in der Einrichtung (Bringen oder Abholen der Kinder) reicht die Maske.

Bei Stufe 2 (mittleres Risiko: Wert zwischen 101 und 200) sollen laut Bildungsministerium Singen und Sport nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Vor Ausflügen und Veranstaltungen am Standort wird eine Riskoabschätzung empfohlen.

Bei Stufe 3 (hohes Risiko: Wert über 201) sollen darüber hinaus externe Zusatzangebote wie motorische oder musikalische Frühförderung, Ausflüge oder Feste mit externen Personen nach Empfehlung des Ministeriums reduziert oder "ab einem bestimmten Risiko" nicht mehr durchgeführt werden. Ausnahme sind Sprachförderangebote sowie Assistenz- und Gesundheitspersonal, für das 3-G-Nachweis und Maske empfohlen wird. Ein- und mehrtägige Veranstaltungen sollten gar nicht mehr und Elternabende digital durchgeführt werden.

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