Nach Fall Teichtmeister: Strafen für Bilder von Kindesmissbrauch steigen deutlich

Nach Fall Teichtmeister: Strafen für Bilder von Kindesmissbrauch steigen deutlich
Wer eine Vielzahl von Darstellungen unter 14-Jähriger besitzt, dem drohen künftig fünf statt zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der Causa um Schauspieler Florian Teichtmeister oder der Fall von Kindesmissbrauch an einer Wiener Schule: Sie präsentierte am Mittwoch im Ministerrat ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Der neu gestaltete Gewaltschutz soll auf mehreren Ebenen stattfinden, wie Familienministerin Susanne Raab (ÖVP), Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (beide ÖVP), Justizministerin Alma Zadić und Sozialminister Johannes Rauch (beide Grüne) erklärten. Die aktuellen Fälle hätten sprachlos gemacht, sie seien absolut "widerlich und grausam", sagte Raab. "Wir wollen die Kinder besser beschützen, die Täter verstärkt bestrafen und die Opfer besser unterstützen."

Strafen steigen deutlich

Dazu gehört vor allem eine deutliche Anhebung des Strafmaßes bei der "Pornografischen Darstellung Minderjähriger":

  • Die Strafe für den Besitz von pornografischen Darstellungen einer 14- bis 18-jährigen Person wird von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre erhöht. Für den Besitz von pornografischen Darstellungen unter 14-Jähriger steigt die Strafe von maximal zwei auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
     
  • Wer eine Vielzahl von Darstellungen mündiger Minderjähriger (14 bis 18 Jahre) besitzt, soll mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft werden. Sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe setzt es für Täter, die eine Vielzahl von Darstellungen unmündiger Minderjähriger, also unter 14-Jähriger, besitzt.
     
  • Wer solche Darstellungen herstellt oder anderen anbietet, hat mit einer Freiheitsstrafe von ein bis zu fünf Jahren zu rechnen. Wer eine Vielzahl pornografischer Darstellungen Minderjähriger herstellt, dem droht eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren. 

Um Verharmlosungen zu verhindern, hat sich die Regierung auch auf eine sprachliche Anpassung geeinigt. Künftig soll nicht mehr von "Kinderpornografie", sondern von "Darstellung von Kindesmissbrauch" gesprochen werden. Jeder, der sich solche Darstellungen anschaue, nehme in Kauf, dass Kinder missbraucht und vergewaltigt werden, meinte Zadić.

Statement von Familienministerin Susanne Raab (ÖVP)

Prävention

Im Bereich der Prävention sollen vor allem Kinderschutzkonzepte weiter ausgebaut werden. Im ersten Halbjahr soll noch ein Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt werden, der sicherstellt, dass österreichische Schulen über verpflichtende Kinderschutzkonzepte verfügen. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen zudem Lehrern helfen, Missbrauch schnell zu erkennen. Die Konzepte müssen überprüfbaren Qualitätskriterien entsprechen, wofür die Regierung auch eine Qualitätssicherungsstelle "Kinderschutz" einrichtet.

Arbeitgeber, die Kinder und Jugendliche betreuen, sowie Vereine sollen zudem künftig Bescheid wissen, wenn von ihren ehrenamtlich Tätigen oder Mitarbeitern wegen sexueller Gewalt gegen Kinder eine akute Gefahr ausgeht. Das Justizministerium prüft deshalb, ob eine Verständigungspflicht rechtlich möglich ist. Im Fall Teichtmeister gaben beispielsweise viele ehemalige Arbeitgeber an, nichts von den Ermittlungen gegen ihn gewusst zu haben. "Wie wir das genau ausgestalten, müssen wir uns in den nächsten Monaten genau anschauen", sagte Zadić.

Damit einhergehen soll ein flächendeckendes Berufs- und Tätigkeitsverbot für Kinderschänder - im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Dieses galt bisher nur, wenn Täter zum Tatbegehungszeitpunkt bereits mit Kindern gearbeitet haben. Künftig gilt es auch für die Zukunft. "Wir schließen heute diese zynische Lücke", sagte Claudia Plakolm. Gut 1.200 Täter pro Jahr konnten bisher nach Verbüßen ihrer viel zu niedrigen Strafe als Kindergärtner, Jugendbetreuer im Ferienlager oder als Sportlehrer arbeiten.

Ebenso die Prävention stärken soll eine österreichweite Kinderschutz-Kampagne der Bundesregierung.

Statement von Justizministerin Alma Zadic (Grüne)

Ermittlung und Aufklärung

Da die Zahlen von Verdachtsmeldungen im Online-Kindesmissbrauch stetig steigt, sollen die Cyber-Ermittlungen verstärkt werden. Etwa durch zusätzliche Spezialisten in den Landeskriminalämtern oder regionalen Schwerpunktdienststellen. Auch die stelle für Cyberkriminalität im Bundeskriminalamt (BKA) bekommt mehr Personal. Mit modernerer Software will man den Experten dann die Sichtung und Aufbereitung des Materials erleichtern.

Opferschutz und Täterarbeit

Die Regierung will Stellen für psychosoziale Nachbetreuung und Familienberatungsstellen ausbauen. Zudem will sie Täter im Strafvollzug - und auch danach - von Beginn an noch gezielter therapieren.

Budget

Wie wirkt sich das auf Österreichs Haushalt aus? Sämtliche Maßnahmen kosten 2023 zusätzlich neun Millionen Euro. 3,5 Millionen Euro fließen in die psychosoziale Nachbetreuung, drei Millionen in die Familienberatungsstellen und zwei Millionen in die Kinderschutzkampagne.

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