Ermittlungen im Fall Hans Peter Martin abgeschlossen

Aufdecker als Angeklagter? Für die Staatsanwaltschaft ist die Akte Martin, der sich als Opfer einer Kampagne gerierte, entscheidungsreif.
Mögliche Anklage: Nach drei Jahren Erhebungen gegen den Ex-Mandatar ist die Justizakte auf dem Weg ins Ministerium.

Muss Hans Peter Martin vor den Richter; oder waren die schweren Vorwürfe, erhoben von ehemaligen Mitstreitern, nicht gehaltvoll genug?

Bis zu 1,5 Millionen Euro an Partei-Fördergeldern aus Steuern soll der vormalige EU-Parlamentarier laut früheren Weggefährten zweckwidrig verwendet haben.

Fest steht: Die Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft Wien seit dem Jahr 2011 durchgeführt hat, sind mittlerweile abgeschlossen. Der entsprechende Vorhabensbericht ist fertig und liegt zur Prüfung bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Ihr Sprecher Michael Klackl kann nicht abschätzen, wann der Akt ans Justizministerium geht: "Der Sachverhalt ist komplex, geht es doch um mögliche Malversationen mit internationalem Zusammenhang. Das ist nicht wie ein Ladendiebstahl. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Prüfung des Vorhabensberichtes."

Martin, der mit seiner Liste bei der Europa-Wahl 2009 drei Mandate erreichte, war 2011 von Martin Ehrenhauser, also einem seiner engsten Mitarbeiter, bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt worden. Ehrenhausers Vorwürfe gingen nicht nur in Richtung zweckwidriger Verwendung von Fördergeld, sondern hatten auch Bereicherung über fingierte Rechnungen zum Inhalt.

Nach der Aufhebung von Martins parlamentarischer Immunität im Frühjahr 2013, liefen die Erhebungen richtig an. Ermittelt wurde wegen des Verdachts auf Förderungsmissbrauch, Untreue und schweren Betrug.

Dafür , dass Martin im ersten Halbjahr 2015 nun ein Prozess drohen könnte, spricht unter anderem ein Verfahren, das im November 2012 eingestellt wurde.

Nachdem sein Ex-Mitarbeiter Martin Ehrenhauser HPM bei der Justiz angezeigt hatte, ging dieser juristisch gegen seinen ehemaligen Vertrauten vor – er wollte die "Rufmord-Kampagne" gegen ihn, Martin, abstellen. Die Justiz sah die Sache aber anders und stellte das Verfahren gegen Ehrenhauser ein.

Politisch hat ein möglicher Prozess keine Konsequenzen mehr: Ehrenhauser hat bei der EU-Wahl im Mai zwar kandidiert, den Einzug ins EU-Parlament aber nicht geschafft. Und Hans-Peter Martin ist bei der Wahl erst gar nicht mehr angetreten.

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