Betriebe: Wer noch auf Corona-Hilfen hoffen darf

Betriebe: Wer noch auf Corona-Hilfen hoffen darf
ÖVP und Grüne sind sich endlich einig, welche Unternehmen noch auf Corona-Hilfen aus der Cofag hoffen können.

Noch immer warten 5.491 Antragsteller auf Corona-Hilfen, die sie vor mehr als einem Jahr beantragt haben (Stand: 24. November). Nach zähen Verhandlungen haben sich ÖVP und Grüne nun auf eine Teillösung verständigt. Eine neue Richtlinie ermöglicht Spätanträge. 

Damit kann die Covid-19-Hilfsagentur COFAG vorerst 2.700 offene Fälle abarbeiten. Anträge sind ab 4. Dezember möglich, heißt es aus dem Finanzministerium (BMF) zum KURIER. Betroffene Betriebe werden von der COFAG informiert, Mitte Dezember sollen die Auszahlungen starten.

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Die Auszahlungen der Corona-Hilfen wurden im Frühjahr 2023 bekanntlich gestoppt. Grund: Zwei Verordnungen des BMF entsprachen nicht dem EU-Beihilferahmen. Erstens war eine Antragsphase zu lang, zweitens konnten in Österreich einzelne Filialen, die zu einem größeren Unternehmensverbund gehören, zu hohe Hilfen beantragen.

Am 10. August verkündete Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) eigentlich eine Einigung mit der EU-Kommission: Österreich dürfe offene Hilfen im Rahmen von 750 Millionen Euro abarbeiten. Die Einigung musste nur noch in eine nationale Verordnung gegossen werden. Doch das dauerte.

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PK NACH ARBEITSGESPRÄCH MIT FINANZMINISTER BRUNNER UND OBMANN CERNKO (WKÖ, BUNDESSPARTE BANK UND VERSICHERUNG)

Finanzminister Magnus Brunner: 750 Millionen Euro werden abgearbeitet

Was gelöst ist

Die neue Richtlinie betrifft Betriebe, die zum Beispiel den Verlustersatz III oder den Ausfallsbonus III für 2022 beantragt haben. Sie können laut BMF über das Unternehmensserviceportal Anträge für bereits erhaltene Gelder umwidmen oder nicht erhaltene Auszahlungen über einen „Ergänzungsantrag“ neu beantragen.

Nun sei gewährleistet, dass Hilfsgelder rasch ausbezahlt werden, sagt Brunner zum KURIER: „Mit der neuen Richtlinie erhalten jene Unternehmen, die aufgrund von Spätanträgen auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten, die Hilfen, die mit den Voraussetzungen der Europäischen Kommission im Einklang stehen.“

Betriebe: Wer noch auf Corona-Hilfen hoffen darf

Finanzombudsmann Gerald Zmuegg kritisiert, dass es auch zu Rückforderungen kommen kann.

Was offen bleibt

Wie eingangs erwähnt, ist es aber eine Teillösung. Von der türkis-grünen Einigung sind rund 2.700 Betriebe nicht erfasst. Dabei handelt es sich zum Großteil um Unternehmensverbünde. Sie haben Hilfen auf Basis jener nationalen Richtlinie beantragt, die nicht dem EU-Beihilferahmen entsprach und zu hohe Förderungen erlaubte. Ob diese Unternehmen noch Geld bekommen, bleibt offen.

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Die entsprechende Verordnung liegt seit der Kommissionsentscheidung im Vizekanzleramt von Werner Kogler (Grüne). Die Grünen sind noch zurückhaltend – offiziell wegen rechtlicher Bedenken. Dem Vernehmen nach wollen sie aber vor allem die Überförderung weiterer Betriebe verhindern. Fest steht, dass damit noch mehrere große, prekäre Fälle auf eine Lösung warten – etwa der Fitnessstudiobetreiber Fit Fabrik oder der Hoteldeveloper AHC.

Diese seien nun gezwungen, dagegen zu klagen, kritisiert Unternehmensberater Gerald Zmuegg vom Finanzombudsteam: „Statt einen U-Ausschuss zur COFAG einzurichten, wäre es sinnvoller, dass die Opposition eine Anfrage an den Vizekanzler stellt, wann er gedenkt die fertige Verordnung zu unterschreiben und wie viele Konkurse und Entlassungen infolge verzögerter und zu niedriger Auszahlungen passiert sind.“ Was Zmuegg ebenfalls kritisiert: Laut COFAG ist es auch möglich, dass Förderanträge von Unternehmensverbünden erneut überprüft werden und es zu Rückforderungen kommt.

Update (1.12., 13 Uhr): Die ursprünglich in diesem Artikel verwendeten Zahlen aus dem Finanzministerium waren laut Cofag-Geschäftsführung nicht korrekt und wurden richtiggestellt

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