Berichtspflicht an Ministerium zieht Ermittlungen in die Länge

Berichtspflicht an Ministerium zieht Ermittlungen in die Länge
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zieht zum zehnten Jubiläum Bilanz. 78 Großverfahren sind derzeit offen.

"Österreich befindet sich in einem frühen Stadium des Kampfes gegen Korruption": Schelte wie diese - im konkreten Fall vom Europarat - führte 2009 zur Gründung der Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Nun ist sie zehn Jahre alt und mit ihrem Namen sind skandalträchtige Stichworte wie BVT, Buwog, Telekom verbunden. Viele von ihnen sind Mammutverfahren, auf die die Korruptionsjäger spezialisiert sind. Am Donnerstag zog deren, Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda, zum zehnten Jubiläum Bilanz. Der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sind in der Zwischenzeit auch knifflige Wirtschaftscausen zugewachsen.

Anhaltende Kritik gibt es wegen der langen Verfahrensdauer: Vrabl-Sanda macht darauf aufmerksam, dass ihr Haus meist komplexe Großverfahren behandelt - derzeit sind 78 offen.

In jedem dieser Fälle ist der Aktenumfang groß, oft gibt es internationale Verflechtungen, die aufgedeckt werden müssen, man braucht Sachverständige, immer wieder kommt es zu Einsprüchen der beteiligten Parteien. Damit macht Vrabl-Sanda eines klar: Fad wird einem bei der WKStA nicht.

Seit 2009 wurden 103 Großverfahren erledigt. Die mit Abstand meisten sind 2017 angefallen: ganze 36 neue Großverfahren mussten bearbeitet werden.

Wie lange sie im Schnitt dauern, konnte Vrabl-Sanda zunächst nicht sagen - viele davon aber länger als drei Jahre.

Berichtspflicht bei fast jedem zweiten Fall

Als langwierig erweist sich die 2016 eingeführte Berichtspflicht bei Vorhaben der Staatsanwälte. Bei Fällen, an denen die Öffentlichkeit ein Interesse hat (Politiker-Prozesse oder etwa die Hofburg-Wahl) braucht es grünes Licht einer so genannten Fachaufsicht.

Das heißt: ein Vorhaben - Anklage oder Einstellung - muss zuerst nach oben an die Oberstaatsanwaltschaft, weiter an das Justizministerium und den Weisungsrat gemeldet werden. Denselben Weg geht der Akt dann wieder mit etwaigen Korrekturen bzw. Weisungen nach unten. Und das dauert.

Fast jedes zweite Ermittlungsverfahren (45,1 Prozent) ist berichtspflichtig. Bei 27 Prozent der Vorhabensberichte braucht die Fachaufsicht länger als sechs Monate für die Rückmeldung, bei 13 Prozent sogar länger als ein Jahr.

Anfang des Jahres kam als Folge der missglückten Razzia beim Verfassungsschutz (BVT) ein neues Hemmnis dazu: Hausdurchsuchungen bei Ämtern und Behörden müssen drei Werktage im Voraus bei der Fachaufsicht angemeldet werden.

Auch über andere wesentlichen Zwischenschritte  bei ihren Ermittlungen muss die WKStA berichten - und das gleich zwei Mal. Zuerst müssen die Staatsanwälte begründen, warum sie diesen Schritt planen, und dann, welchen Erfolg man damit hatte.

Berichtspflicht an Ministerium zieht Ermittlungen in die Länge

Die Informationspflicht im Vorhinein stehe im „eklatanten Widerspruch“ zu der Prämisse, mit der die Korruptionsstaatsanwaltschaft ursprünglich eingerichtet worden sei, sagt Vrabl-Sanda. Sie betont aber, dass es ihr nicht um den Aspekt der Geheimhaltung gehe, sondern um eine Verkürzung der Verfahrensdauer.

Sie fordert eine Evaluierung - man müsse sich „sehr gut anschauen, welche Art der Berichtspflicht wirklich erforderlich ist“.

Bis dato sei es nicht vorgekommen, dass ein Ermittlungsschritt nicht genehmigt worden sei, erklärt die Chefin. Dazu kommt, dass das Verfassen solcher Berichte sehr aufwendig sei - die Staatsanwälte wollen ja besonders präzise und schlüssig formulieren, damit ihr Antrag durchgeht. Vrabl-Sanda: "Die Arbeitsbelastung ist enorm."

Kritik an Berichtspflicht zurückgewiesen

Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) reagierte am Donnerstag prompt auf die Kritik. "Es ist selbstverständlich, dass wir uns das laufend anschauen“, sagte Oberstaatsanwalt Michael Klackl. Die Berichtspflicht sei notwendig, um die erforderliche Qualität sicherzustellen und für ein effizientes Wirken der Justiz zu sorgen.

Die Kritik, dass durch die neue Berichtspflicht die Gefahr einer Verzögerung im Verfahren gegeben sei, könne er nach derzeitigem Wissensstand nicht nachvollziehen.

Es gehe ja nur darum, dass die OStA rechtzeitig informiert werden müsse, „das bedeutet nicht einen umfänglichen, langen Bericht, sondern eine knappe Information“, sagte Klackl.
Von einer Masse an Berichten könne auch nicht die Rede sein. Klackl stellte außerdem klar, dass es nicht so sei, dass alle Berichte, die an die OStA gehen, auch an den Justizminister weitergeleitet werden. Das komme auf den Einzelfall an.

BVT-Razzia "anders beurteilt"

In die Kritik geraten war das Haus zuletzt wegen der Razzia im BVT - im Nachhinein hat ja das Oberlandesgericht (OLG) festgestellt, dass diese teilweise rechtswidrig bzw. nicht verhältnismäßig gewesen sei.

"Die Verdachtslage war gegeben, und wir waren verpflichtet, Beweise zu sichern", erklärt Vrabl-Sanda dazu. "Wir waren der Ansicht, die Hausdurchsuchung ist verhältnismäßig, das OLG hat das anders beurteilt."

Auf die Frage, ob sie es als ungerecht empfinde, dass ihrem Haus rund um die Causa BVT die Schuld zugeschoben worden sei, sagt die WKStA-Chefin trocken: "Die Frage nach der gerechten Behandlung ist keine Kategorie für mich."

Zwei Drittel der Fälle aus der Wirtschaft

Seit 2011 ist die in Wien ansässige Einrichtung auch für Wirtschaftsstrafsachen zuständig. Mittlerweile hat die WKStA Außenstellen in Linz, Graz und Innsbruck. Insgesamt sind 40 Staatsanwälte bei der Behörde tätig.

Momentan sind 62 Prozent der Verfahren bei der WKStA reine Wirtschaftsstrafverfahren, bei nur rund 17 Prozent geht es ausschließlich um Korruption. Bei 21 Prozent handelt es sich um gemischte Verfahren, erklärt die WKStA-Leiterin.

Berichtspflicht an Ministerium zieht Ermittlungen in die Länge

Vrabl-Sanda betont, dass die Arbeit ihres Hauses dem Wirtschaftsstandort unterstütze. Ein Schwerpunkt liegt etwa auf "CEO Fraud". Dabei gibt sich ein Täter als Geschäftsführer des Unternehmens aus und fordert von einem Mitarbeiter die Überweisung hoher Geldbeträge ins Ausland. Fünf Milliarden Euro Schaden soll diese Betrugsform im Jahr 2017 weltweit angerichtet haben.

In Österreich gab es einen CEO-Fraud-Fall mit einem Schaden von 60 Millionen Euro. 15 Millionen Euro konnten im Ausland sichergestellt werden - zusammengearbeitet hat man dabei mit Behörden von China über Israel bis Kanada, schildert die WKStA-Chefin.

Zudem gelang ein Schlag gegen organisierte Schwarzarbeit in der Baubranche: Ermittelt wurde gegen 110 Beschuldigte in drei weit verzweigten Tätergruppen. Der Gesamtschaden für die Wiener Gebietskrankenkasse beläuft sich auf 22 Millionen Euro. Das Ergebnis: Zehn Verurteilungen, drei Täter sind in Haft.

Vier Staatsanwälte für Eurofighter-Fall

Neu übernommen hat die WKStA Anfang Februar die Causa Eurofighter. Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingestellt wurden. Die übrigen Eurofighter-Ermittlungen laufen freilich weiter.

Das Großverfahren ist seit acht Jahren anhängig, darin enthalten sind elf Ermittlungsverfahren mit mehr als 70 großen Umzugskisten mit Ermittlungsakten und 55 Terrabyte an sichergestellten Daten.

Während bei der Staatsanwaltschaft Wien nur zwei Staatsanwälte dafür abgestellt waren, wurde bei der WKStA jetzt ein Team mit vier Staatsanwälten, Wirtschafts- und IT-Experten gebildet. Vrabl-Sanda ist zuversichtlich, dass der Fall zügig bearbeitet werden kann.

 

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