Benützungsverbot über "Russenvilla" in Kitzbühel verhängt

Benützungsverbot über "Russenvilla" in Kitzbühel verhängt
Eine Villa in Kitzbühel soll der Familie Putin als Freizeit-Residenz dienen. Jetzt hat das Gericht ein Benützungsverbot ausgesprochen.

Das Landesverwaltungsgericht hat für die sogenannte "Russenvilla" ein Benützungsverbot ausgesprochen. Der Grund: Die Villa ist zwar als "Wohnhaus für ständigen (ganzjährigen) Wohnbedarf" bewilligt, werde aber von mehreren Gästen für Urlaubs- und Freizeitzwecke genutzt.

Unter den Gästen soll sich Maria Woronzowa, Tochter von Wladimir Putin, und ihr Mann befunden haben - auch Putin selbst soll in der Villa am Oberleitenweg residiert haben.

Laut dem einem internationalen Recherchenetzwerk soll die Villa einer zypriotischen Investmentfirma gehören, hinter der der russische Oligarch und Putin-Vertraute Arkadi Rotenberg steht.  Gegen den Jugendfreund von Putin wurden bereits 2014 Sanktionen der EU und der USA verhängt. 

➤ Mehr lesen: Eine Villa für die Putins in Kitzbühel? Ein Haus wirft Fragen auf

Was die Entscheidung besagt

Mit dem ausgesprochenen Benützungsverbot bestätigt das Landesverwaltungsgericht einen Bescheid vom April. Die Investmentfirma von Rotenberg mit Sitz in Zypern hatte dagegen Beschwerde erhoben.

In seiner Entscheidung stellt das Landesverwaltungsgericht fest, dass seit dem Erwerb der Luxusimmobilie 3013 keine Wohnsitzmeldung erfolgt ist - seit 2019 werde aber eine Freizeitwohnsitzpauschale für das Anwesen entrichtet. Damit stünde fest, dass die Villa illegal als Freizeitwohnsitz genutzt werde, berichtet der ORF am Freitag. 

➤ Mehr lesen: Russland-Sanktionen: Es gibt bereits Kontosperren in Österreich

Außerdem habe die zypriotische Eigentümerfirma keine Beweise für eine ganzjährige Wohnnutzung erbracht und sich bei der Ermittlung des Sachverhalts nicht eingebracht, obwohl sie verpflichtet sei, heißt es in einer Aussendung des Landesverwaltungsgerichts.

Gleichzeitig soll die Investmentfirma bei seiner ersten Stellungnahme aber einen Antrag auf Nutzung als Freizeitwohnsitz eingebracht haben. Das Gericht sieht sich auch dadurch bestätigt. Der Antrag auf Freizeitwohnnutzung soll bereits abgelehnt worden sein.

Mattle: Scharfe Kante bei Sanktionen zeigen

Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) sah aufgrund der Entscheidung "die Tiroler Strenge bei illegalen Freizeitwohnsitzen" Früchte tragen. Ein Kontrolleur habe in besagtem Fall einen illegalen Freizeitwohnsitz festgestellt und das Gericht dem Recht gegeben. Die Tarnung durch eine Firma aus Zypern zeige, dass die Europäische Union klarere Kante bei den Sanktionen zeigen müsse. "Solange die Europäische Union zypriotische Firmen in russischer Hand toleriert, können die Sanktionen immer wieder umgangen und die Nationalstaaten getäuscht werden. Ich fordere hier klare Regeln und ein Einschreiten auf europäischer und nationaler Ebene", so Mattle.

 

Kommentare