ÖVP gegen automatischen Datenaustausch

Maria Fekter & VK Michael Spindelegger_Interview HB & Paul Trummer 10.04.2013
Parteichef Spindelegger und Finanzministerin Fekter bleiben im KURIER-Gespräch zurückhaltend.

Im Gespräch mit dem KURIER konkretisierten Vizekanzler Michael Spindelegger und Finanzministerin Maria Fekter (beide ÖVP) ihre Position für die künftigen Verhandlungen mit der EU zum Thema Bankgeheimnis. Ganz anders als Luxemburg am Mittwoch (siehe unten) kämpft die österreichische Regierung für die Beibehaltung.

"Das Bankgeheimnis bleibt, aber den Steuersündern werden wir auf die Schliche kommen", meint Vizekanzler Michael Spindelegger zum KURIER. Bei Steuersündern sei man zur Kooperation bereit. "Aber das heißt nicht, dass eine Bank - so wie in Deutschland - Daten von allen Kunden Tag für Tag an die Finanzbehörden weitergibt. Einen vollautomatischen Datenausgleich dieser Art kann es nicht geben, denn damit wäre das Bankgeheimnis gestorben."

Finanzministerin Maria Fekter fürchtet einen "massiven Eingriff in die Privatsphäre". Sie sei dagegen, dass "Daten beispielsweise über Alimente oder Unterstützungen für die Pflege der Tante" weitergegeben würden. Fekter hat ein Gutachten beauftragt, wie weit die Privatsphäre vom Datenaustausch tangiert werden darf. Fekter: "Wir sind kooperativ, wenn es um organisierte Kriminalität geht, aber einen automatischen Datenaustausch dieser Art wird es nicht geben.

Das ausführliche Interview lesen Sie im morgigen KURIER oder schon ab 18 Uhr mit dem KURIER-eAbo.

Luxemburg will Informationen über Bankkonten von Ausländern künftig an die Europäische Union liefern. "Wir können ohne größeren Schaden den automatischen Informationsaustausch ab 1. Jänner 2015 aufnehmen", sagte Ministerpräsident Jean-Claude Juncker am Mittwoch im Parlament. Dieser könne sowohl mit der EU als auch mit anderen EU-Ländern erfolgen. Der Finanzplatz Luxemburg sei zu diesem Schritt bereit, durch eine Lockerung des Bankgeheimnisses "gehen nicht die Lichter aus". Am Dienstag hatte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) angekündigt, die Verhandlungen mit der EU gemeinsam mit Luxemburg zu führen, "jawohl wir verhandeln".

Die EU-Kommission hat am Mittwoch Österreich aufgefordert, bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses dem Beispiel Luxemburgs zu folgen. "Wir verstehen die laufende Diskussion in Österreich, aber wir hoffen, dass sie Luxemburg folgen", sagte die Sprecherin von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta.

Bereitschaft zum Umschwung

Luxemburg und Österreich waren zum Missfallen anderer EU-Staaten bisher die beiden einzigen Länder in der Europäischen Union, die sich mit Hinweis auf ihr Bankgeheimnis weigerten, einer automatischen Weitergabe von Informationen über Zinserträge von ausländischen EU-Bürgern in ihrem Land an die Steuerbehörden der anderen Mitgliedstaaten weiterzuleiten. In einem Interview am Wochenende hatte bereits der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden die Bereitschaft zu einem Umschwung signalisiert.

Finanzministerin Maria Fekter ist weiterhin gegen eine Änderung des Bankgeheimnisses. Sie will nun verfassungsrechtlich prüfen, ob Diskriminierung vorliegt, wenn bei Ausländern Kontodaten weitergegeben werden und bei Inländern nicht. Der Innsbrucker Europarechtsprofessor sieht darin allerdings keine Ungleichbehandlung.

Mehrwertsteuer wird erhöht

Juncker kündigte zudem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2015 an. Diese solle aber auch danach die niedrigste in Europa bleiben. Derzeit liegt der Standard-Mehrwertsteuersatz im Großherzogtum bei 15 Prozent.

"Wir wollen eine verstärkte Zusammenarbeit mit den ausländischen Steuerbehörden", sagte bereits der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden der Frankfurter Allgemeinen am Sonntag. "Der internationale Trend geht zu einem automatischen Informationsaustausch. Den lehnen wir, anders als früher, nicht mehr strikt ab." Bei diesem nun angekündigten Austausch werden Zinserträge von Ausländern automatisch an die Finanzbehörden des Heimatlandes gemeldet. Luxemburg baue nicht auf Kunden, die Steuern sparen wollen, erklärte Frieden. Bisher schützte die ausländischen Anleger dort eine anonyme Quellensteuer von 35 Prozent der Zinserträge.

Rund um die Diskussion über das Bankgeheimnis in Österreich sind verschiedenste Begriffe im Umlauf. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung:

Bankgeheimnis: Besagt, dass Banken niemandem, insbesondere den Finanzämtern, Einblick in Konten ihrer Kunden gewähren dürfen, außer es läuft ein Strafverfahren oder es gibt eine richterliche Anordnung. Diese strikte Regel gilt für Steuerinländer, für im EU-Ausland steuerpflichtige Kunden ist der Zugriff seit 2009 bereits erleichtert und schon bei Verdachtsfällen möglich.

Anonymität: Wurde auf Druck der OECD 2002 aufgehoben. Inzwischen gibt es keine Konten mehr, deren Verfügungsberechtigte nicht bekannt wären.

Automatischer Informationsaustausch: Alle EU-Staaten außer Österreich und Luxemburg informieren derzeit unaufgefordert die Heimat-Finanzämter über Einkünfte von EU-Bürgern, die nicht im jeweiligen Land steuerpflichtig sind.

Amtshilfegesetz: Ab 2014 wird Österreich die Heimat-Finanzämter von EU-Bürgern, die nicht in Österreich steuerpflichtig sind, über deren Gehälter, Pensionen und Mieteinnahmen automatisch informieren. Über weitergehende Einnahmen wird bei Verdacht oder auf Anfrage aus dem Heimatland informiert werden.

Quellensteuer: Bei EU-Bürgern werden 35 Prozent der Zinserträge eingehalten und nach Abzug von Gebühren an ihr Heimatland überwiesen, allerdings ohne Bekanntgabe der steuerpflichtigen Person.

Kapitalertragssteuer (KESt.): Bei Österreichern werden 25 Prozent der Zinserträge einbehalten und an den Fiskus abgeführt.

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