Österreich gibt Blockade offiziell auf
Es war ein ungewöhnlicher Auftritt von Maria Fekter: Sonst nie um einen Sager verlegen, ging die Ministerin Montagnachmittag wortlos in das Treffen mit ihren Amtskollegen aus der Eurozone. Wird sie am Dienstag im Rat der EU-Finanzminister beim Bankgeheimnis nachgeben? Kein Kommentar – nur ein Lächeln.
Doch alles spricht dafür, dass Fekter – entsprechend der Regierungslinie – am Dienstag grünes Licht geben wird für die EU-Kommission, damit diese mit Drittstaaten (Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Andorra) über eine Ausweitung der Zinsbesteuerungsrichtlinie verhandeln kann. „Gehen Sie davon aus, dass die Ministerin zustimmt“, hieß es Montag in informierten Kreisen. Und eine Sprecherin der Kommission sagte: „Wir hoffen nicht, sondern erwarten, dass Österreich zustimmt.“
Verhandlungen starten
Was würde das Ende der Blockade bedeuten? Steuerkommissar Šemeta würde mit den Drittstaaten Verhandlungen aufnehmen, damit die dortigen Zinserträge von EU-Bürgern an die Heimatstaaten gemeldet werden. Gibt es eine Einigung, müsste auch Österreich dem Info-Austausch beitreten – damit wäre das Bankgeheimnis für Steuer-Ausländer hierzulande Geschichte. Auch die bilateralen Abkommen Österreichs etwa mit der Schweiz – derzeit wird eine Quellensteuer erhoben – wären langfristig ziemlich sicher obsolet.
Das Verhandlungsmandat, das die Kommission am Dienstag bekommen soll, ist in einigen Punkten offen gestaltet. Unklar ist unter anderem noch, wie die österreichischen Forderungen etwa nach einer Einbeziehung von Trusts (die vor allem Großbritannien betreffen würde) behandelt werden.
Wichtige Fragen offen
Ein heikles Kapitel dürften die Finanzminister am Dienstag an ihre Regierungschefs weiterreichen, die kommenden Mittwoch in Brüssel tagen: Die Überarbeitung der Zinsbesteuerungsrichtlinie selbst. Bislang sind nur Zinserträge von Privatpersonen erfasst – Dividenden, Fonds-Erträge sowie Zahlungen an Stiftungen bleiben außen vor. Diese Schlupflöcher sollen möglichst rasch geschlossen werden.
Österreich und Luxemburg fordern bei der Reform der Richtlinie eine „externe Konditionalität“: Die schärfere Zinsbesteuerung in der Union soll erst dann in Kraft treten, wenn durch Abkommen mit der Schweiz & Co. die selben Regeln für alle gelten. So soll verhindert werden, dass durch die Reform Geld (auch aus Österreich) in diese Länder abfließt.
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