Medialer Druck
Konkret geht es um ein Ermittlungsverfahren wegen Wiederbetätigung, das die Staatsanwaltschaft Wien gegen Norbert Nemeth, Harald Stefan und Martin Graf einleiten will. Vorher muss aber noch Immunität der drei Abgeordneten aufgehoben werden.
Ein entsprechendes Schreiben gelangte am 20. November bei Rosenkranz ein, am 29. November berichtet der Standard darüber. So haben die anderen Fraktionen davon erfahren. Am selben Tag wurde das Ersuchen dann an die zuständige Nationalratskanzlei übermittelt.
ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl vermutet, dass der blaue Präsident das Ersuchen überhaupt nur weitergeleitet hat, weil es die mediale Berichterstattung gab.
Deshalb schickt er ihm jetzt 42 Fragen zur Causa. Unter anderem will Gerstl ganz genau wissen, wann ("Datum und Uhrzeit") das Ersuchen in seinem Büro eingelangt ist, von wem der Brief geöffnet wurde, wer damit befasst war und wer entschieden hat, dass das Schreiben „zurückgehalten“ wird.
Zudem erkundigt sich Gerstl bei dem Präsidenten, der erst seit sechs Wochen im Amt ist, ob die Parlamentsdirektion ihm bzw. seinen Mitarbeitern eine Einweisung in die wichtigsten Tätigkeiten angeboten habe.
„Er hat sich erklärt“
Unterdessen gab es am Donnerstag in der Präsidiale eine „Aussprache“. Die Verzögerung habe aufgeklärt werden können, demnach solle es keine weiteren Konsequenzen für Rosenkranz geben, heißt es aus Rosenkranz’ Büro.
Die Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, die am Mittwoch eingebracht wurde, kommentiert man vorerst nicht.
Im Büro der Dritten Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) bestätigt man: "Er hat sich erklärt. Das ist zur Kenntnis genommen worden."
Die Auslieferungsbegehren sollen nun im Immunitätsausschuss behandelt werden. Auf Dauer hätte Rosenkranz sie wohl nicht verheimlichen können. In § 80 heißt es, dass das Ersuchen spätestens nach acht Wochen (im Nationalrat, Anm.) zur Abstimmung gestellt werden muss, wenn sich der Ausschuss bis dahin nicht damit befasst hat.
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