Aus für Amtsgeheimnis: Diese Bedingungen stellt die Opposition

Aus für Amtsgeheimnis: Diese Bedingungen stellt die Opposition
Parlament darf im Zuge des Transparenzpakets nicht beschnitten werden, sind sich SPÖ und FPÖ einig

Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes sind in greifbarer Nähe, die Begutachtungsphase ist beendet. Aber im Endspurt kommen zwei Lager erst so richtig in Fahrt:

Transparenz-Aktivisten ist das Paket der türkis-grünen Regierung zu wenig weitreichend, sie wollen einen großzügigeren Zugang zu Informationen. Länder und Gemeinden sind angesichts des Aufwands für ihre Behörden skeptisch – das ist weithin bekannt. Gegenwind kommt aber auch aus dem Bund.

"Überschießende Anfragen"

So warnt etwa das Arbeitsministerium vor einer „Lahmlegung“ der Verwaltung, wenn Anfragen formlos (und damit sehr einfach) möglich sind, und es einen Bescheid braucht, um sie abzulehnen.

Zudem regt das Ressort „eine entsprechende Regelung“ für „mutwillige und überschießende Anfragen“ an. Die Frist von vier Wochen für die Beantwortung sei zudem zu kurz, sagen auch andere Ministerien.

Das Justizministerium und das Kanzleramt wollen die über 100 Stellungnahmen nun prüfen und das Paket etwaig adaptieren. Denn es gibt noch jemanden, der überzeugt werden muss: Die Opposition. Für einen Beschluss braucht es eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament, weil die Bundesverfassung geändert werden muss.

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