Überblick: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

Überblick: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag
Auf diese acht Punkte haben sich Bund und Länder geeinigt.

Beim heutigen Corona-Krisengipfel einigten sich Bund und zu Länder zu einheitlich schärferen Regeln. Die Regeln gelten ab kommendem Montag, 8. November.

Der KURIER gibt einen schnellen Überblick: 

  1. Aus 3-G wird 2-G:
    Überall da, wo man bisher 3-G (ein Zertifikat für Impfung, Genesung oder Test) gebraucht hat, gelten künftig nur noch 2-G.
    Zu körpernahen Dienstleistern sowie in Gastronomie, Hotellerie und ähnlichen Settings, im Kulturbereich und im Sport haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt. Es gibt eine Übergangsfrist von vier Wochen, in der die erste Impfung plus PCR-Test anerkannt werden. 

     
  2. Nachschärfungen im Veranstaltungsbereich: 
    - Bei me
    hr als 25 Teilnehmern gilt 2-G-Pflicht.
    - Bei me
    hr als 50 Teilnehmern ist Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung sowie die Pflicht zur Ernennung eines/einer Covid-19-Beauftragten und zur Erstellung eines Präventionskonzepts.
    - Bei m
    ehr als 250 Teilnehmern muss eine Veranstaltung durch die Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden. 
     
  3. Maskenregel
    Die FFP2-Maskenpflicht gilt österreichweit im gesamten Handel, in Museen und in Bibliotheken. 
     
  4. Neuerungen beim Grünen Pass: 
    Die Impfung soll im Grünen Pass statt 12 nur noch 9 Monate lang gültig sein. Danach braucht es eine dritte Dosis. Es gibt eine Übergangsfrist von drei Wochen. Janssen-Geimpfte brauchen ab 3.1.2022 eine zweite Dosis. 

     
  5. Der dritte Stich: 
    Die Auffrischungsimpfungen sollen rasch durchgeführt werden, zudem soll es weitere Maßnahmen zur Anhebung der Durchimpfungsrate geben. 

     
  6. Ausbau der Testungen: 
    Flächendeckender Ausbau des PCR-Test-Angebots, um Antigen-Tests so bald als möglich durch PCR-Tests zu ersetzen. Antikörper-Tests sind ohnehin nicht mehr als G-Nachweis gültig. 

     
  7. Kontrollen: 
    Die Einhaltung der Maßnahmen soll verstärkt kontrolliert werden. 

     
  8. Keine Ausreisekontrollen mehr:
    Durch die Vereinheitlichung der Regeln in ganz Österreich fallen der Hochinzidenzerlass für Gebiete mit besonders hohen Corona-Zahlen und damit auch die Ausreisekontrollen aus den Bezirken weg. 

 

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